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G20 Protest-Camp in Entenwerder
  • 2. Juli 2017: Die Polizei räumt ein Protestcamp auf Entenwerder – zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht entschied.
  • Foto: Bodo Marks/dpa

G20-Urteil: Eine Ohrfeige für den Innensenator

Das Protestcamp-Urteil letzte Woche war eine Ohrfeige für den Innensenator und den damaligen G20-Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde. Um Recht und Ordnung durchsetzen, brach der Hardliner selbst das Recht.

Innensenator Grote setzte für den Gipfel auf den Mann, der für sein rigoroses Einschreiten bei Demos berüchtigt ist. Diese eskalative Einsatzstrategie ist als sogenannte Hamburger Linie bekannt. Auf Nachfrage zu seiner Hardliner-Taktik soll Dudde geantwortet haben: „Sie können ja dagegen klagen.“

G20-Protestcamp in Hamburg: Zelte durften gebaut werden

Nun kam das Urteil für eine dieser Klagen. Das Besondere an dieser Entscheidung? Es ging es nicht um eine Frage, die ein junger Einsatzleiter unter enormem Stress und Zeitdruck anders beantwortet hat als ein Verwaltungsrichter fünf Jahre später, sondern um etwas viel Grundsätzlicheres: Die Missachtung unserer Gerichte.

Carl Cevin-Key Coste ist Mitglied im FDP-Landesvorstand und ehemaliger Vorsitzender der Hamburger Jungen Liberalen. Einer der politischen Schwerpunkte des Juristen ist die innere Sicherheit. FDP/hfr
Carl Coste
Carl Cevin-Key Coste ist Mitglied im FDP-Landesvorstand und ehemaliger Vorsitzender der Hamburger Jungen Liberalen. Einer der politischen Schwerpunkte des Juristen ist die innere Sicherheit.

Im Ausgangspunkt ging es darum, ob ein Protestcamp aufgebaut werden darf. Die Frage ging hoch bis vor das Bundesverfassungsgericht und wieder zurück zum Verwaltungsgericht Hamburg, welches im Eilverfahren am Abend des 1. Juli 2017 beschloss: Die Zelte dürfen aufgebaut werden!

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Würden Polizisten – trotz dieser Entscheidung – dagegen vorgehen? Abwegig, so die Richter! Auf dem siebzehnseitigen Beschluss führte das Verwaltungsgericht am Ende aus: Es „ist nicht ersichtlich, dass die Antragsgegnerin in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird.”

Hamburgs Polizei bei G20: Verhinderungsmaßnahmen waren rechtswidrig

Am nächsten Tag folgten aber genau diese faktischen Verhinderungsmaßnahmen. Die Einsatzkräfte ließen die Leute nicht aufs Gelände. Das war rechtswidrig! So auch das Urteil vergangene Woche.

Wenn wir aber nicht darauf vertrauen können, dass die Polizei auf Gerichte hört, gilt nicht mehr die Stärke des Rechts, sondern das Recht des Stärkeren. Gerichtsurteile sind keine lose Handlungsempfehlung. Sie leben von ihrer Durchsetzung. Sonst bieten sie keinen Schutz mehr und sorgen für Rechtsfrieden, sondern sind nur eine Aneinanderreihung von Wörtern.

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Und wofür opferten die Verantwortlichen diesen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit? Um zu verhindern, dass ein paar Wurfzelte aufgebaut wurden.

G20 in Hamburg: Grote in Zwickmühle

Dudde schwor seine Männer vor dem Einsatz angeblich damit ein: „Ein Wasserwerfer hat keinen Rückwärtsgang.“ Mit der Missachtung des Gerichts zielte er mit seinen Wasserwerfern direkt auf die Mühlen derer, die nur sehnlichst auf einen Grund gewartet haben, um möglichst laut “Polizeischikane” zu rufen. Die Mühlen, die, seitdem der Innensenator entschieden hat Dudde einzusetzen, laut klapperten. Sie sind nun unüberhörbar und treiben einen Mühlstein an, der das zermürbt, was die Beteiligten in der Innenbehörde verteidigen sollten: unseren Rechtsstaat.

Grote befindet sich in einer Zwickmühle zwischen Schwarzem Block und Law-and-Order-Hardlinern. Wenn er nicht dazwischen zermahlen werden möchte, muss er gewalttätige Ausschreitungen wirksam verhindern. Doch er geht im Wasserwerferregen unter, wenn die Polizei sich selbst nicht an Recht und Gesetz hält und Gerichtsentscheidungen missachtet.

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