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Angeklagter neben Rechtsanwalt
  • Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einer Mappe. Neben ihm sitzt sein Verteidiger.
  • Foto: Christian Charisius/dpa

Mann (68) mit Eisenstange erschlagen – sein Kumpel gesteht

Bei einem Trinkgelage soll ein Hamburger einen älteren Mann mit einer Eisenstange erschlagen haben. An die Tat habe er keine konkrete Erinnerung, lässt der Angeklagte seinen Verteidiger erklären. Der Vater des 43-Jährigen berichtet von Alkohol und Aggressivität.

Zum Auftakt eines Prozesses um den gewaltsamen Tod eines 68-Jährigen in Neugraben hat der Angeklagte die Tat über seinen Verteidiger eingeräumt. Sein Mandant habe keine konkrete Erinnerung an das Geschehen, sagte der Anwalt des 43-Jährigen am Freitag vor der Strafkammer am Landgericht.

Der Angeklagte habe schon mehrere Tage vor dem Geschehen Alkohol getrunken und Amphetamine genommen. Die Tat werde aber eingeräumt.

Staatsanwalt wirft Angeklagtem Totschlag vor

Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Hamburg geborenen Angeklagten Totschlag vor. Er soll den 68-Jährigen in der Nacht zum 1. Juli 2022 mit einer Eisenstange erschlagen haben. Zuvor hätten beide in der Wohnung des älteren Mannes Alkohol getrunken. Aus unbekannten Gründen sei es zum Streit gekommen. Der 43-Jährige soll mehrfach mit der fünf Kilogramm schweren Eisenstange auf den älteren Mann eingeschlagen haben. Das Opfer erlitt Schädel- und Rippenbrüche. Die Lunge füllte sich mit Blut, so dass der Mann erstickte.

Verteidiger Roman Raczek erklärte, sein Mandant habe noch versucht, Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Er habe eine Mund-zu-Mund-Beatmung gemacht. Irgendwann habe er damit aufgehört und die Wohnung verlassen. Die Polizei nahm den Angeklagten wenig später in der Nähe des Tatorts fest.

Immer wieder Alkoholprobleme

Während der Angeklagte selbst zu den Vorwürfen schwieg, stimmte er zu, dass sein Vater als Zeuge aussagte. Der 70-Jährige erklärte, dass sein Sohn sehr unter der Scheidung seiner Eltern gelitten habe. Als Junge sei er bei seiner Mutter aufgewachsen.

Er selbst und seine Ex-Frau hätten zeitweise ein Alkoholproblem gehabt, sagte der Zeuge. Auch der Sohn sei mit 17 oder 18 Jahren alkoholabhängig geworden. Nach dem Abschluss der Hauptschule habe er zwei Ausbildungen als Schiffbauer und Klempner abgebrochen.

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Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas erklärte, dass der Angeklagte etliche Vorstrafen habe, darunter mehrere wegen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss. „Er hat sich nichts gefallen lassen, wenn er im Recht war“, sagte der Vater.

Mit dem späteren Opfer sei sein Sohn befreundet gewesen. Zweimal habe er eine Alkoholentzugstherapie gemacht. Einige Jahre vor der Tat sei der Sohn schwer erkrankt. Er habe ihn immer unterstützt, sagte der Vater. Der 70-Jährige fügte aber hinzu: „Er ist völlig abgerutscht.“ (dpa)

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