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Ein Operationssaal als Symbolfoto
  • Die Operation verlief zunächst erfolgreich, doch dann wachte der Junge nicht mehr aus der Narkose auf. (Symbolfoto)
  • Foto: picture alliance / Marijan Murat/dpa

Kind stirbt nach OP: Warum jetzt doch noch kein Urteil gegen den Hamburger Arzt fällt

Im Prozess um den Tod eines Neunjährigen nach einer Routine-Operation wollte das Landgericht Hamburg am Donnerstag eigentlich sein Urteil verkünden. Doch nun kommt es anders: Nach den Plädoyers der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft griff das Gericht einen Beweisantrag der Verteidigung auf. Der Junge war 2007 an der Nase operiert worden, um seine Atmung zu verbessern. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen, der Neunjährige starb eine Woche später.

Das Kind sei nicht ausreichend überwacht worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem sei die Praxis nicht so ausgestattet gewesen, wie es die medizinischen Standards vorsehen. Auch die Patientenaufklärung zu den Operationsrisiken soll bewusst unzureichend erfolgt sein.

Die Kammer will nun eine Mitarbeiterin der HNO-Praxis in Hamburg-Harburg als Zeugin hören. Sie soll nach Angaben des Verteidigers bekunden können, dass bereits im Jahr 2007 in der Praxis Pulsoximeter vorhanden waren. Mit diesen Geräten kann die Sauerstoffsättigung des Blutes gemessen werden.

Fall beschäftigte bereits das Bundesverfassungsgericht

Die Staatsanwaltschaft hat ein Jahr Haft auf Bewährung für den behandelnden Arzt gefordert. Der 65 Jahre alte Operateur habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, hieß es. Für den 69 Jahre alten Mitinhaber der HNO-Praxis in Hamburg-Harburg beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 120 Euro wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge.

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Der Fall hat bereits viele Gerichte beschäftigt – zweimal auch das Bundesverfassungsgericht. 2009 wurde eine Narkoseärztin zu einer Geldstrafe verurteilt. Der aktuelle Prozess begann Anfang Mai vergangenen Jahres. Wegen der langen Verfahrensdauer soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jeweils ein Teil der geforderten Strafen als vollstreckt gelten. (dpa/mp)

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