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Udo Lindenberg
  • Immer die Kamera im Visier: Udo Lindenberg kurz vor der Verkündung der Ehrenbürgerwürde durch Bürgermeister Peter Tschentscher.
  • Foto: Florian Quandt

Stinkefinger-Affäre: Keine Strafe für Udo Lindenberg – AfD stinkig

Mit einem gereckten Mittelfinger in Richtung der AfD hatte Udo Lindenberg bei der Verleihung der Ehrenbürgerwürde im September für einen kleinen Eklat im Rathaus gesorgt. Die Partei zeigte den Panikrocker daraufhin an, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jetzt jedoch ein.

Während alle Parteien in der Bürgerschaft die Ehrung begrüßten, hatte AfD-Politiker Alexander Wolf in seiner Rede die künstlerischen Qualitäten des Kult-Rockers angezweifelt. Udo Lindenberg schwimme mit dem Mainstream, seine Sprache wirke „manchmal etwas bemüht“ – der AfD gefiel es gar nicht, dass am 7. September 2022 Udo Lindenberg, diesem erklärten Verfechter der „bunten Republik Deutschland“, die Ehrenbürgerwürde der Hansestadt verliehen wurde.

Nach Schmäh-Rede der AfD: Lindenberg zeigt Mittelfinger

Als Lindenberg dem Politiker daraufhin kurz den „Stinkefinger“ zeigte, war die Aufregung bei den Rechten groß.

Der Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Wolf hat Kult-Rocker Udo Lindenberg angezeigt. dpa
Alexander Wolf
Der Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Wolf hat Kult-Rocker Udo Lindenberg angezeigt.

Die AfD ließ eine außerordentliche Sitzung des Ältestenrats einberufen, die jedoch zu keiner erhofften gemeinschaftlichen Missbilligung führte. Daraufhin zeigte Wolf den neuen Ehrenbürger wegen Beleidigung an, doch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden nun fallengelassen. Begründung: Es liege bei dem vorliegenden Fall kein öffentliches Interesse vor.

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Dies bestätigte Liddy Oechtering, Pressesprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaften, der MOPO: Bei dem Tatbestand einer Beleidigung handele es sich um ein Privatklagedelikt. Die Staatsanwaltschaft könne deshalb das Ermittlungsverfahren gegen Lindenberg fallen lassen, so Oechtering.

AfD-Mann Alexander Wolf hat gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine außerordentliche Beschwerde eingelegt: „Die Staatsanwaltschaft versucht mit ihrer absurden Begründung, den Straftatbestand der Beleidigung kleinzureden und zu verharmlosen. Das öffnet dem Mittelfinger Tür und Tor und niemand kann sich mehr dagegen zur Wehr setzen.“ (elu)

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