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Pippi Langstrumpf
  • Die Pippi Langstrumpf-Darstellerin Inger Nilsson in dem Film aus 1968, durch welches das Kinderlied „Hey, Pippi Langstrumpf“ berühmt wurde.
  • Foto: picture alliance / dpa | epa Pressensbild

Jahrelanger Streit: Jetzt ist klar, wer die Rechte am Pippi-Lied hat

„Hey, Pippi Langstrumpf“ zählt zu den bekanntesten Kinderliedern. Aber wer hat den Text eigentlich verfasst? Nach jahrelangem Streit haben sich die Erben von Astrid Lindgren und die deutschen Rechteinhaber vor dem Hamburger Landgericht geeinigt und wollen nun genauer rechnen als Pippi.

Im Streit um die Rechte am Liedtext „Hey, Pippi Langstrumpf“ haben sich die Erben von Astrid Lindgren mit der Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft (FKM) geeinigt. Auch die Erbin von Wolfgang Franke, dem Verfasser der deutschen Textversion, habe der Vereinbarung zugestimmt, erklärten am Freitag die Anwälte der Astrid Lindgren Company und des Münchner Verlags. Damit wird der Rechtsstreit beendet und Pippis anarchistisches Credo „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewidewie sie mir gefällt“ kann weiterhin verbreitet werden.

Rechtsstreit um Pippi Langstrumpf-Text beigelegt

Das Landgericht Hamburg hatte im Dezember 2020 entschieden, dass die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden müssen. Astrid Lindgren, geboren 1907 und 2002 verstorben, habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion von „Här kommer Pippi Långstrump“, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne. Frankes Fassung war durch die im selben Jahr herausgekommene deutsch-schwedische Fernsehserie bekannt geworden.

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Das Gericht stellte fest, dass Frankes Text eine sogenannte unfreie Bearbeitung einer rechtlich geschützten Figur sei. Er knüpfe unmittelbar an die Schöpfung von Astrid Lindgren an. Durch die Übernahme ihrer Merkmale wie Haus, Affe und Pferd bringe der Liedtext zum Ausdruck, dass es sich um die Pippi Langstrumpf handele, die der Zuhörer bereits aus Lindgrens Erzählungen kenne. Die Melodie des Liedes von Jan Johansson und Konrad Elfers war von dem Rechtsstreit nicht berührt.


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Der Einigung zufolge wird Lindgren nun als Mitautorin des Liedtextes bei der Verwertungsgesellschaft Gema registriert. Die Einnahmen werden künftig geteilt. An der Ausschüttung der wegen des Rechtsstreits zurückgehaltenen Einnahmen werden die Lindgren-Erben beteiligt. Die Astrid Lindgren Company und der Musikverlag schlossen zudem einen Vertrag über die Auswertungsrechte an der deutschen Version des Liedes. Die Berufung gegen das Urteil werde zurückgenommen, kündigte die Vertreterin des Verlags an.

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„Wir sind sehr froh, dass es uns gelungen ist, nach dem umfassenden Erfolg vor dem Landgericht Hamburg den Fortbestand des wunderbaren Lieds ‚Hey, Pippi Langstrumpf‘ zu sichern und Astrid Lindgren als Schöpferin des Ursprungstextes sichtbar zu machen“, erklärte der Anwalt der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren, Ralph Oliver Graef. Auch die Vertreterin des Münchner Musikverlags, Alexandra Heyn, begrüßte die Einigung. „Daraus kann eine ganz tolle Zusammenarbeit erwachsen“, sagte Heyn. (dpa/mp)

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