Testpflicht an Hamburgs Schulen fällt – aber nicht für alle
Paukenschlag nach Elternprotesten: Die Hamburger Schulbehörde befreit nun doch alle geimpften und genesenen Kinder von der Corona-Testpflicht – eine Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Eltern fürchten nun, dass ungeimpfte Kinder stigmatisiert werden.
„Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, sind ab sofort von der Testpflicht befreit, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus durch Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung gegenüber der Schule belegen“, bestätigt die Schulbehörde gegenüber der MOPO.
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Paukenschlag nach Elternprotesten: Die Hamburger Schulbehörde befreit nun doch alle geimpften und genesenen Kinder von der Corona-Testpflicht – eine Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Eltern fürchten nun, dass ungeimpfte Kinder stigmatisiert werden.
„Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, sind ab sofort von der Testpflicht befreit, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus durch Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung gegenüber der Schule belegen“, bestätigt die Schulbehörde gegenüber der MOPO. Als Nachweis gelte dabei auch eine entsprechende Anzeige in der Corona-App. Die Kinder und Jugendlichen können ihre Nachweise entweder bei jeder Schultestung vorzeigen oder einmalig im Schulbüro vorlegen.
Für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler gilt aber weiterhin: Zwei Mal pro Woche müssen die Teststäbchen in die Nase oder den Mund eingeführt werden.
Die Eltern von der „Initiative Familie“ kämpfen dafür, dass die Testpflicht für alle Kinder entfällt: „Stigmatisierung von nicht gegen Covid-19 geimpften und gleichzeitig nicht genesene Kindern kann zu negativen psychischen Folgen führen“, sagt Sprecherin Anna-Maria Kuricová zur MOPO: „Auch der Impfzwang wird stark erhöht – obwohl es für U12 keine generelle Impfempfehlung seitens der Stiko gibt. Diese Kinder werden vor versammelter Klasse an den Pranger gestellt.“
Schulbehörde hebt Testpflicht für geimpfte Kinder auf
Während die Maskenpflicht auch an den Schulen Anfang Mai entfiel, wollte die Schulbehörde eigentlich an den verpflichtenden Schnelltests zwei Mal die Woche festhalten. Zwei Elternpaare hatten allerdings im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen Masken- und Testpflicht geklagt und Recht bekommen: Die Testpflicht für geimpfte und genesene Kinder sei ein „unverhältnismäßiger Eingriff“, so die Richter.
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Es sei nicht zu verstehen, warum geimpfte Erwachsene an Schulen laut „Muster-Hygieneplan“ der Schulbehörde nicht zu Test verpflichtet sind, die Schülerinnen und Schüler aber schon: „Die Testpflicht und die Maskenpflicht stellten Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung dar.“ Die hohen rechtlichen Hürden für solche Eingriffe seien in diesem Fall nicht erfüllt. Wie immer in Hamburg gilt die Entscheidung aber nur für die Kläger.