Im Norden ermittelt die Polizei gegen mehr illegale Autorennen als noch im Jahr 2021 (Symbolbild).
  • Im Norden ermittelt die Polizei gegen mehr illegale Autorennen als noch im Jahr 2021 (Symbolbild).
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Hamburg und Norden: So tickt die Autoposer-Szene

Quietschende Reifen, durchgedrückte Gaspedale und Adrenalinkicks: Die Hamburger Polizei ermittelt gegen mehr illegale Autorennen als noch im vergangenen Jahr. Bis Mitte Dezember hat sie schon rund 100 Verfahren eingeleitet. Auch in Schleswig-Holstein ging die Polizei gegen deutlich mehr verbotener Autorennen vor als noch 2021.

Der Polizei liegen eigenen Angaben zufolge nur die Zahl der eingeleiteten Verfahren vor. „Durch die Ermittlungen kann sich eine anfänglich angenommene Verdachtslage durchaus noch relativieren und anders darstellen“, sagte ein Polizeisprecher. In 2021 gab es in Hamburg nur 90 Verfahren, 2020 waren es allerdings 119. Das teilte die Polizei auf Anfrage mit.

Verbotene Autorennen im Norden: Auch in Schleswig-Holstein mehr Ermittlungen

Auch in Schleswig-Holstein hat die Polizei bereits wegen deutlich mehr verbotener Autorennen ermittelt als im Vorjahr: Mit Stand 4. Dezember wurden 259 Delikte registriert, wie ein Sprecher des Landespolizeiamtes sagte. 2021 sei in 132 Fällen ermittelt worden. Zu dem Anstieg hätten eine erhöhte Sensibilisierung der Beamtinnen und Beamten sowie konsequentes Vorgehen geführt.

Konkret ging es in 18 Fällen (2021: 14) um die Durchführung verbotener Rennen, in 30 (33) um die Teilnahme und in 211 Fällen (85) um Rennen alleine. Strafbar macht sich auch, wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos unterwegs ist, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

„Autoposer”: Vor allem in deutschen Großstädten

„Das Phänomen „Autoposer“ ist insbesondere ein Phänomen deutscher Großstädte“, sagte der Sprecher. In Kiel habe es seit Anfang 2021 Beschwerden über sogenanntes Poserverhalten gegeben. Es sei auch zu verbotenen Rennen, auch in Verbindung mit Unfällen, gekommen.

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Schleswig-Holstein sei aber nicht in so konzentrierter Form und Qualität von Gesetzesmissachtungen betroffen wie es in urbaner geprägten Bereichen der Fall sei, sagte der Sprecher. Oft handele es sich um Treffen junger Männer, die Musik hören, die Motoren aufheulen lassen und „Kreise ziehen“. Bei Hinweisen auf eine örtliche Szene erfolge auch eine gezielte Überwachung.

Illegale Autorennen: Seit 2017 eine Straftat

Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn dadurch der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.

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Diese Regelung erfasst auch jene Fälle, in denen nur ein einziges Fahrzeug ein Autorennen nachstellt. Werden Teilnehmer illegaler Straßenrennen vor Ort angetroffen, müssten sie in der Regel den Führerschein abgeben. (dpa/ncd)

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