Blumen, Kerzen und ein Teddybär liegen und stehen im Stadtteil Alsterdorf vor dem Eingang zu einer Kirche der Zeugen Jehovas.

Für Betroffene einer Terror- oder Amoktat gibt es in Hamburg verschiedene Hilfsangebote. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

Hilfe für Betroffene: Hamburgischer Opferbeauftragter vorgestellt

An wen können sich Opfer wenden, deren seelische und finanzielle Schäden nicht von einem Notarzt versorgt werden? In Fällen von Terror oder sogenannten Großschadensereignissen, also Vorfällen mit einer großen Anzahl von Betroffenen, ist der Hamburgische Opferbeauftragte der richtige Ansprechpartner. Seine Arbeit wurde am Dienstag auf der Landespressekonferenz vorgestellt.

Hamburgischer Opferbeauftragter ist Arne Dornquast, ehemaliger Bezirksamtsleiter von Bergedorf und derzeitiger Leiter des Amtes für Arbeit und Integration in der Sozialbehörde. Damit fällt auch das Referat für Opferschutz in seinen Zuständigkeitsbereich. Zuletzt war der Opferbeauftragte im Zusammenhang mit der Amoktat in Alsterdorf tätig, bei der ein 35-Jähriger sieben Mitgliedern der Zeugen Jehovas und sich selbst das Leben nahm.

Arne Dornquast ist der Hamburgische Opferbeauftragte. (Archivbild) imago/Lars Berg
Arne Dornquast bei einer Veranstaltung.
Arne Dornquast ist der Hamburgische Opferbeauftragte. (Archivbild)

Das Hilfsangebot richtet sich nicht nur an Menschen, die eine körperliche Verletzung erlitten haben, sondern berät insbesondere zu psychologischer und finanzieller Hilfe. „Der Opferbeauftragte hilft schnell und unkompliziert. Er dient als zentraler und schnell erreichbarer Ansprechpartner in allen relevanten Fragen”, sagte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) am Dienstag auf der Landespressekonferenz.

Der Opferbeauftragte solle Betroffene an passende Hilfsangebote aus der Hamburger Opferhilfe vermitteln und auch langfristige Unterstützung anbieten, beispielsweise bei der Suche nach einem Therapieplatz. Zu seinen Aufgaben gehöre es außerdem, nach Terror- und Großereignissen ein Hilfetelefon einzurichten und Betroffene einige Zeit später mit einem Anschreiben postalisch zu kontaktieren.

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Das Hamburgische Opferbeauftragtengesetz wurde im Januar 2023 verabschiedet. Das Angebot geht auf einen Beschluss der Ministerpräsident:innen und der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zurück: Nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016, dem antisemitischen Anschlag in Halle 2019 und dem rassistischen Anschlag in Hanau 2020 habe sich gezeigt, wie wichtig eine zentrale Ansprechperson für die Betreuung von Opfern, Angehörigen und Hinterbliebenen sei. (ps)

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