x
x
x
Der Eingangsbereich vom Roncalli-Weihnachtsmarkt
  • In Gastro-Bereichen der Hamburger Weihnachtsmärkte gilt die 2G-Regel.
  • Foto: picture alliance / dpa/Marcus Brandt

Hamburg weitet 2G aus – Was die neuen Regeln bedeuten

Die Corona-Lage in Hamburg ist derzeit noch stabil, doch der Senat geht davon aus, dass die Hospitalisierungsrate demnächst den ersten kritischen Schwellenwert überschreiten wird. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verkündete daher am Dienstag die Ausweitung der 2G-Regeln ab kommenden Montag.

Wie ist die Corona-Lage in Hamburg?

Die Hospitalisierungsrate in Hamburg lag am Dienstag bei 2,11 – die niedrigste aller Bundesländer. Die Rate berechnet sich aus der Anzahl der Neuaufnahmen von Covid-19-Fällen in den Krankenhäusern pro Woche und 100.000 Einwohner:innen.

„Wir erwarten, dass wir uns in Richtung einer Hospitalisierungsinzidenz von über drei entwickeln“, sagte Tschentscher (SPD). Wird der Schwellenwert von drei überschritten, gilt im jeweiligen Bundesland flächendeckend 2G. Hamburg weitet das 2G-Konzept deshalb ab nächsten Montag aus. Beim Überschreiten der Werte sechs und neun, würden weitere Maßnahmen ergriffen.

Ausweitung von 2G: Welche Maßnahmen gelten ab Montag?

Theater, Konzerte, Kinos, Freizeiteinrichtungen, Gästeführungen und Hotels dürfen ab kommenden Montag nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Im öffentlichen Nahverkehr gilt zusätzlich schon ab diesem Mittwoch die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt einen negativen Corona-Test, um die Öffis zu nutzen. Gemäß der bundesweiten Vorgaben gilt außerdem ab Mittwoch eine 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Das könnte Sie auch interessieren: Verschärfte 2G-Regeln: Polizei überprüft und schließt Läden


Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Die Regeln gelten ergänzend zu den 2G-Maßnahmen, die schon am vergangenen Wochenende in Kraft traten. In der Gastronomie, Clubs und Bars gilt bereits eine 2G-Pflicht. Ebenso betroffen sind Sport in geschlossenen Räumen, Freizeitchöre und Orchester sowie körpernahe Dienstleistungen. Ausgenommen sind Friseure, Fußpflege und medizinische Behandlungen. Jugendliche sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen sein. Tschentscher kündigte aber an, dass die Ausnahme für 16- und 17-Jährige demnächst nicht mehr gelten soll. Im nächsten Schritt sollen auch Kinder ab zwölf Jahren nicht mehr ausgenommen sein.

Was passiert, wenn die Zahlen weiter steigen?

„Wenn wir eine bedrohlichere Entwicklung im Gesundheitswesen sehen, dann gehen wir sofort in die nächste Stufe“, sagte Hamburgs Bürgermeister. Im nächsten Schritt würde dann 2G+ gelten. Nach den Vorgaben des Bundes gelte dies ab einer Hospitalisierungsrate von sechs. Das bedeutet, auch Geimpfte und Genesene müssten für den Zugang zu 2G-Bereichen einen negativen Corona-Test vorlegen.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp