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Till Lindemann, Sänger von Rammstein, wurde mit schweren Missbrauchsvorwürfen konfrontiert.
  • Till Lindemann, Sänger von Rammstein, wurde mit schweren Missbrauchsvorwürfen konfrontiert. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa

Rammstein-Skandal: Gerichtsklatsche für Till Lindemann in Hamburg

Klatsche für Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60): Das Hamburger Landgericht hat seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Shelby Lynn abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Nordirin Shelby Lynn hat den Rammstein-Skandal ausgelöst, indem sie Ende Mai Fotos von Hämatomen postete. Lynn soll im Rahmen eines Rammstein-Konzerts von Frontmann Till Lindemann sexuell angegriffen worden sein. Daraufhin meldeten sich zahlreiche Frauen – teilweise anonym – und berichteten von ähnlichen Vorfällen. Lindemann weist alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

Gerichtsklatsche für Till Lindemann: Keine Unterlassung gegen Shelby Lynn

Till Lindemann hatte vor dem Landgericht Hamburg gegen Lynn Unterlassungsklage eingereicht. In dem Verfahren hatte Lindemann insgesamt drei Äußerungen von der 24-Jährigen im Zusammenhang mit dem Besuch eines Rammstein-Konzerts angegriffen.

Das Gericht wies den Antrag nun zurück und begründete seine Entscheidung damit, dass Shelby Lynn Till Lindemann kein systematisches Vorgehen vorwerfe. Zwei Äußerungen auf ihrem X-Profil (ehemals Twitter) seien „dahingehend zu verstehen, dass [Shelby Lynn] auf Grundlage der in ihren Tweets vom 25. Mai 2023 geschilderten Geschehnisse, die als solches unstreitig sind, die schlussfolgernde Wertung vornimmt, dass ihr Drogen verabreicht worden seien“, heißt es.

Die Nordirin Shelby Lynn hat den Rammstein-Skandal ausgelöst. (Archivbild) dpa | Annette Riedl
Die Nordirin Shelby Lynn hat den Rammstein-Skandal ausgelöst. (Archivbild)
Die Nordirin Shelby Lynn hat den Rammstein-Skandal ausgelöst. (Archivbild)

„Dabei handele es sich nicht um eine Verdachtsäußerung, sondern um eine Wertung, bei der sie nicht behaupte zu wissen, wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe“, so das Gericht weiter. Deshalb greife hier die Meinungsäußerungsfreiheit – und diese überwiege im Vergleich mit den Persönlichkeitsrechten von Lindemann.

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Auch hinsichtlich einer dritten Äußerung in einem Artikel des US-Nachrichtensenders BBC hat die Kammer einen Unterlassungsanspruch verneint. Die Formulierung „She believes her drink was spiked“ (dt. „Sie glaubt, dass ihr jemand etwas in ihr Getränk getan hat“) sei vom Autor und nicht von Shelby Lynn selbst. Die Zitate hätten sich auf das organisierte Zuführen von Fans und die Bereitstellung von Alkohol bezogen und nicht darauf, dass Shelby Lynn zielgerichtet unter Drogen gesetzt worden sei. Soweit sich aus dem Kontext ein anderes Verständnis ergebe, sei der Autor dafür verantwortlich.

Lindemann geht erfolgreich gegen den „Spiegel“ vor

Anders fiel das Urteil gegen den „Spiegel“ aus, der über die Vorwürfe gegen Lindemann berichtete. Hier sei ein „systematisches und zielgerichtetes Vorgehen“ von Lindemann vermittelt worden sowie der Verdacht, Rammstein habe „ein System“ unterhalten, in dem Frauen „K.O-Tropfen und/oder Drogen und/oder Alkohol verabreicht wurden“, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. (elu/idv)

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