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Der völlig zerstörte Audi A7 Quattro
  • Der Audi wurde durch den Aufprall an der Beifahrerseite aufgerissen.
  • Foto: Blaulicht News

Bruder in Hamburg bei Autorennen getötet: Neues Urteil gegen zwei Männer

Vor fünf Jahren starb auf der Köhlbrandbrücke ein Mann. Das hat nun Konsequenzen: Wegen einer illegalen Rennfahrt mit tödlichem Ausgang hat das Landgericht Hamburg zwei Autofahrer verurteilt.

Ein 27-Jähriger bekam am Donnerstag eine Haftstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. Er wurde neben Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der 31 Jahre alte Mitangeklagte erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro. Das Landgericht hatte über die Berufung der Staatsanwaltschaft und des 27-Jährigen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Harburg vom 16. August 2022 verhandelt.

Fahrzeugrennen auf Köhlbrandbrücke: 27-Jähriger verliert Kontrolle über sein Auto

Laut Anklage hatten sich die beiden Angeklagten am 25. März 2019 mit ihren Autos „duelliert“.  Sie seien am späten Abend mit 70 bis 100 Stundenkilometern über die Finkenwerder Straße zur Köhlbrandbrücke gefahren. Ihre Fahrzeuge hätten dabei nur anderthalb bis zwei Meter Abstand gehabt.

Die zwei Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal. (Archivbild) picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius
Prozess wegen tödlichen Autorennens
Die zwei Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal. (Archivbild)

In einer Linkskurve auf der Brücke habe der 27-Jährige bei mindestens 138 Stundenkilometern die Kontrolle über sein Auto verloren. Der Wagen touchierte den Angaben zufolge einen Sattelzug auf der rechten Spur, kollidierte mit der Mittelleitplanke und schleuderte erneut gegen den Sattelzug. Der Bruder des Angeklagten auf dem Beifahrersitz erlitt dabei tödliche Verletzungen.

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Das Amtsgericht Harburg hatte den 27-jährigen Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Der 31-Jährigen war freigesprochen worden. Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen hatte das Amtsgericht für nicht nachweisbar gehalten. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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