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Der silberfarbene, völlig zerstörte Audi A7 auf der Köhlbrandbrücke
  • Der 200 PS starke Audi A7 wurde durch den Aufprall völlig zerstört. (Archivbild)
  • Foto: Blaulicht News

Sein Bruder starb bei Autorennen auf Köhlbrandbrücke – Raser bekommt neuen Prozess

Im März 2019 verlor ein 24-jähriger Mann auf der Köhlbrandbrücke sein Leben, weil sein Bruder sich ein illegales Autorennen mit einem anderen Fahrer lieferte. Für den tödlichen Unfall wurde er drei Jahre später zu einer Geldstrafe verurteilt, der Mitangeklagte freigesprochen. Jetzt kommt es zum Berufungsprozess.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der verurteilte Angeklagte hatten Berufung gegen das Urteil vom 16. August 2022 eingelegt. Damals wurde der heute 27-Jährige wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Amtsgerichts Harburg war er durch seine rücksichtslose Fahrweise für den Tod seines Bruders verantwortlich. Der Fahrer des anderen Autos wurde freigesprochen.

Der tödliche Unfall in Waltershof ereignete sich am späten Abend des 25. März 2019. Auf der Finkenwerder Straße soll sich der damals erst 22-Jährige mit einem 26-jährigen Fahrer eines BMW 135i duelliert haben. Die Wagen fuhren mit zeitweisen Geschwindigkeiten von 70 bis 100 km/h bei Abständen von gerade mal anderthalb bis zwei Metern.

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Als der junge Mann mit seinem Audi A7 Quattro auf der Köhlbrandbrücke einen Lkw auf der rechten Fahrspur überholen wollte, passierte es: Er verlor die Kontrolle über das 200 PS starke Fahrzeug. Sein Wagen berührte den Schwertransporter, kam dadurch ins Schleudern, streifte die Mittelleitplanke und krachte dann mit der Beifahrerseite in den Container-Anhänger eines weiteren Lastwagens.

Die zwei Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal. (Archivbild) picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius
Prozess wegen tödlichen Autorennens
Die zwei Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal (Archivbild)

Während er selbst unverletzt blieb, musste die Feuerwehr den eingeklemmten Bruder aus dem Auto schneiden. Doch da war es bereits zu spät. Der 24-Jährige erlitt ein Schädelhirntrauma mit zentraler Lähmung und starb noch am Unfallort. Die beiden Fahrer wurden wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung angeklagt.

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Beim Prozess konnte jedoch nicht geklärt werden, ob es tatsächlich eine Absprache zwischen den beiden Fahrern gegeben hatte. Auch war nicht nachzuweisen, dass der 29-Jährige tatsächlich am Steuer seines schwarzen BMW gesessen hatte, da noch zwei Mitfahrer im Auto saßen. Der Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, es klinge zwar flapsig, aber: „Nur weil am Ende des Abends jemand gestorben ist, heißt das nicht, dass ein Kraftfahrzeugrennen vorlag“.


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Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 25-Jährigen acht Monate Haft auf Bewährung beantragt, für den 29-Jährigen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Anwalt des verurteilten Rasers gegen das Urteil Berufung einlegten, wird der Fall ab Mittwoch erneut vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Ursprünglich sollte der Prozess bereits Anfang Juni vergangenen Jahres neu aufgerollt werden. Damals wurde das Verfahren jedoch ausgesetzt, da noch ein ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt werden sollte.

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