Eine Frau versucht, sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (gestellte Szene)

Die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen durch ihre Partner oder Ex-Partner hat in Hamburg deutlich zugenommen. (Symbolbild) Foto: picture alliance / Frank May | Frank May

Unter einem Dach mit dem gewalttätigen Ex: So will Hamburg den Opfern besser helfen

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Immer mehr Frauen erleben Gewalt in ihrer Partnerschaft: Allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 wurden in Hamburg mehr als 1000 Fälle von Gewalt in Beziehungen erfasst – ein Anstieg um elf Prozent. Hat das Paar gemeinsam eine Wohnung gemietet, kommen die Frauen meist schwer aus dem Vertrag heraus. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich jetzt für eine erleichterte Regelung einsetzen.

 „Durch die aktuelle Rechtslage kann den Opfern häuslicher Gewalt im Streitfall ein langwieriger, belastender Rechtsstreit aufgezwungen werden“, sagt Gallina. „Es ist unzumutbar, in dieser Zeit auch noch die Miete des Täters mitzufinanzieren und damit häufig selbst nicht die Ressourcen für eigene neue und sichere vier Wände zu haben.“

Deshalb müsse es den Opfern leichter gemacht werden, aus einem gemeinsamen Mietvertrag auszusteigen. „Damit entziehen wir den Tätern auch die Möglichkeit, über die gemeinsame Wohnung weiter Kontrolle und Macht über die Opfer auszuüben“, so Gallina weiter. Auf der kommenden Justizministerkonferenz am 5. und 6. Juni in Bad Schandau, will sich Gallina dafür einsetzen, hier eine unkomplizierte Regelung zu finden.

Hilfe für Opfer von häuslicher Gewalt

Aktuell kann Opfern von häuslicher Gewalt zwar die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung gerichtlich allein zur Nutzung zugewiesen werden. Insbesondere wenn die Opfer in ein Frauenhaus geflüchtet sind, wollen sie aber häufig nicht in das bisherige Umfeld zurückkehren.

In solchen Fällen steht den Opfern bisher zwar in der Regel ein Anspruch gegen den Mitmieter auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags zu. Dieser Anspruch muss aber im Streitfall in einem Zivilprozess geltend gemacht werden.

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Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag muss auch von beiden Mietparteien gemeinsam gekündigt werden. Stellt sich der ehemalige Partner quer, folgt oft ein langer Rechtsstreit. Unterdessen haften die Opfer aber weiterhin für Forderungen aus dem Mietverhältnis mit und können aufgrund von diesen finanziellen Verpflichtungen keinen Neuanfang beginnen.

Die Initiative aus Hamburg auf der Justizministerkonferenz soll den Bund auffordern, dass die Durchsetzung des Zustimmungsanspruchs gegen den Mitmieter vereinfacht und beschleunigt wird. Die Rechte der Vermieter bleiben bei diesem Vorschlag unberührt.

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