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Angeklagte und ihre Verteidiger
  • Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Stadtpark: Jeder der zehn Angeklagten hatte zwei Pflichtverteidiger.
  • Foto: dpa

Gruppenvergewaltigung im Stadtpark: Dann fällt das Urteil, das droht den Tätern

Vor drei Jahren schockierte ein Verbrechen die Stadt: Ein 15-jähriges Mädchen war im Stadtpark (Winterhude) Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden. Nun steht endlich der Tag fest, an dem die Urteile fallen sollen – und, was den Angeklagten droht, falls sie schuldig gesprochen werden.

Es war ein Mammut-Prozess mit gewaltigem Aufwand: Bis zum Prozessauftakt im Mai 2022 waren seit der Tat fast 20 Monate für Ermittlungen und Anklageerhebung vergangen, im Verfahren wurden 96 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört. Jetzt steht fest: Am 28. November sollen die Urteile verkündet werden, am 68. Verhandlungstag.

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In der Tatnacht im September 2020 soll die Schülerin an der Festwiese im Stadtpark stark alkoholisiert auf einen der Angeklagten getroffen sein. Dieser soll sie in ein Gebüsch geführt und vergewaltigt haben, bevor sich weitere junge Männer an ihr vergingen. Das Mädchen soll so starke Ausfallerscheinungen gehabt haben, dass es „zu keiner Willensbildung“ mehr in der Lage war. Diese Wehr- und Willenlosigkeit, so der zentrale Vorwurf der Anklage, sollen die Männer ausgenutzt haben.

Von den ursprünglich elf Angeklagten wurde ein 20-jähriger Mann im Juni 2023 freigesprochen. Seitdem wurde der Prozess gegen die übrigen zehn Angeklagten im Alter von (heute) 19 bis 23 Jahren fortgesetzt.

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In ihrem Schlussvortrag forderte die Staatsanwaltschaft für neun Angeklagte eine Jugendstrafe zwischen einem Jahr und drei Monaten und drei Jahren, in drei Fällen unter Aussetzung zur Bewährung. In zwei Fällen soll zu einem späteren Zeitpunkt über die Aussetzung zur Bewährung entschieden werden.

Für einen Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert. Die Verteidiger plädierten allesamt auf Freispruch.

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