Zum Prozessauftakt verbargen die Angeklagten im Gerichtssaal ihre Gesichter.
  • Zum Prozessauftakt verbargen die Angeklagten im Gerichtssaal ihre Gesichter.
  • Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Gruppenvergewaltigung im Stadtpark: Mann (20) freigesprochen

Seit Mai 2022 stehen elf Angeklagte vor der Jugendkammer des Landgerichts am Sievekingplatz (Neustadt). Es ist ein schockierendes Verbrechen: Im September 2020 wurde ein damals 15-jähriges Mädchen im Stadtpark vergewaltigt. Unter anderem wegen der aufgeheizten öffentlichen Stimmung findet das Verfahren ohne Publikum statt. Jetzt wurde einer der Angeklagten freigesprochen.

Zehn der jungen Männern wird Vergewaltigung vorgeworfen, dem elften Beihilfe zur Vergewaltigung sowie Herstellung jugendpornographischer Inhalte und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Er sollte die Tat mit dem Handy gefilmt haben, hieß es in der Anklage.

Stadtpark Vergewaltigung: Ein Angeklagter freigesprochen

Von diesen Vorwürfen wurde der inzwischen 20-Jährige am Mittwoch freigesprochen. Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht am Donnerstag mit. „Eine Beteiligung des Angeklagten an diesen Taten konnte nicht nachgewiesen werden“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Schon die Anwesenheit des Angeklagten während des mutmaßlichen Tatgeschehens war nicht sicher feststellbar.“ Die Entscheidung sei auf übereinstimmenden Antrag von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage erfolgt.

Außerdem wurde der Angeklagte noch von einer anderweitigen Tat freigesprochen, die er laut der Staatsanwaltschaft bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen haben sollte. Auch dort sei keine Beteiligung nachweisbar gewesen.

So lautet die Anklage im „Stadtparkverfahren“

In dem „Stadtparkverfahren“ müssen sich jetzt noch die zehn anderen jungen Männer vor dem Landgericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft traf die 15-Jährige im September 2020 am späten Abend zunächst nahe der Festwiese im Stadtpark auf einen der Angeklagten, der mit ihr ins Gespräch gekommen sei und sie dann in ein Gebüsch geführt habe. Dort seien drei andere Angeklagte hinzugetreten, und es soll zu sexuellen Handlungen gekommen sein, bei denen teilweise auch Gewalt gegenüber der 15-Jährigen angewendet worden sein soll. 

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern vor Gericht. picture alliance/dpa/Markus Scholz
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern vor Gericht.
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern vor Gericht.

Einer der vier Männer soll auch noch die Handtasche des Mädchens entwendet haben. Anschließend soll die Schülerin jeweils von anderen Angeklagten noch zwei weitere Male von der Festwiese aus in ein Gebüsch geführt worden sein, wo es zu sexuellen Handlungen gekommen sei.

Das Gericht hat noch bis September mehrere Gerichtstermine angesetzt. Das Gericht hat Zuschauer für die Dauer des gesamten Verfahrens ausgeschlossen: Opfer und Beschuldigte seien sehr jung, außerdem gehe es um Vorwürfe aus dem intimsten Bereich, hieß es im Mai 2022 von der Staatsanwaltschaft. Auch auf die „aufgeheizte Stimmung“ wurde eingegangen. Als das Verbrechen öffentlich wurde, war es im Internet zu Aufrufen zur Selbstjustiz gekommen. (aba)

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