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Polizisten im Stadtpark
  • Im September 2020 wurde im Stadtpark eine 15-Jährige von einer Gruppe Männern vergewaltigt (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Georg Wendt

Online-Pranger nach Vergewaltigung: Staatsschutz ermittelt

Ein Instagram-Account hat Fotos von jungen Männern gezeigt, offenbar gestohlen von deren Social-Media-Konten, mit der Behauptung, das seien „die Täter“ der Gruppenvergewaltigung im Stadtpark. Jetzt ermittelt der Staatsschutz gegen die unbekannten Urheber des Online-Prangers.

Das Verbrechen geschah im September 2020: Eine 15-Jährige wurde von mehreren Männern vergewaltigt. Die Ermittler fanden DNA-Spuren von neun Männern, ermittelt wird gegen zwölf Verdächtige zwischen 17 und 21 Jahren. Die Anklageerhebung verzögerte sich wegen der großen Zahl an Verdächtigen und der umfangreichen Zeugenbefragungen und Spurenauswertung. Dass Fotos und Namen von sieben angeblich Verdächtigen nun via Instagram veröffentlicht wurden, sorgte für Folterfantasien in den Kommentaren und rief Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Online-Pranger nach Vergewaltigung: Staatsschutz in Hamburg ermittelt

„Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat bezogen auf die über einen Instagram-Account im Internet veröffentlichten Bilder ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet“, so Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens zur MOPO. „Wegen der besonderen Bedeutung ist das Verfahren auf Anweisung des Generalstaatsanwalts von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen worden. Es wird nunmehr in der hiesigen Zentralstelle Staatsschutz geführt.“


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Die Ermittlungen richten sich auch gegen die Urheber einer Petition, mit der die Veröffentlichung von Namen und Fotos der „Täter“ gefordert wurde, sowie die sofortige Entlassung eines jungen Mannes durch seinen Arbeitgeber – bevor überhaupt Anklage erhoben wurde. Die Verdächtigen werden darin als wilde Tiere bezeichnet, die nicht mehr unter Menschen leben dürfen.

Inzwischen wurde der Online-Pranger von Instagram abgeschaltet und die Petition entschärft. Jetzt fordern die Unterzeichner nur noch ein „sofortiges Verfahren und eine angemessene Strafe“.

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