Weihnachten im Gefängis
  • Häftlinge werden früher entlassen, damit sie Weihnachten zu Hause verbringen können (Symbolbild).
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Zu Weihnachten: Hamburg lässt Häftlinge frei

Weihnachtsamnestie – für mehr als 1000 Häftlinge in Deutschland bedeutet dieses Wort einen vorgezogenen Start in die Freiheit. Sie können das Fest bei ihren Angehörigen statt im Gefängnis verbringen. Auch in Hamburg dürfen mehr als 20 Häftlinge in die Freiheit. Nur ein Bundesland beteiligt sich traditionell nicht.

23 Häftlinge aus Hamburg dürfen dieses Jahr Weihnachten zu Hause verbringen. Insgesamt sind mehr als 1000 Häftlinge in Deutschland zu Weihnachten vorzeitig in die Freiheit geschickt worden. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Justizministerien der Länder. Die größte Zahl an Freigelassenen entfällt dabei auf das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, hier kamen 291 Häftlinge frei.

Mehr Häftlinge in Freiheit als im Vorjahr

Die insgesamt mindestens 1056 vorzeitig Freigelassenen in diesem Jahr bedeuten einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Jahr 2021, als die Bundesländer nur etwas mehr als 800 Straftäter vorzeitig nach Hause ließen. In Hamburg wurden drei Häftlinge weniger als im Vorjahr vorzeitig entlassen.

Die Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen würden, ein schönes Fest bescheren. Allerdings gibt es auch Gefangene, die eine vorzeitige Entlassung ablehnen und Weihnachten lieber im Gefängnis verbringen.

Frühes Haftende: Voraussetzungen sind streng

Meist kommen Häftlinge bei der Weihnachtsamnestie nur Tage oder wenige Wochen vor der eigentlich geplanten Entlassung frei. Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng: Nur die Häftlinge kommen infrage, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten.

In Baden-Württemberg öffneten sich die Tore für etwa 200 Häftlinge vorzeitig. Die Amnestie „nützt den Inhaftierten, deren Haftstrafe in den letzten Wochen des Jahres enden würde”, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). „Die Menschen sollen nicht ausgerechnet dann auf der Straße stehen, wenn in den Beratungsstellen und Sozialämtern zwischen den Jahren niemand zu erreichen ist.”

Gnaden-Erweise schon ab Ende Oktober

Ähnliche Argumente nennt Berlin, wo mehr als 160 Straftäter vorzeitig freikamen. „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel die Suche nach Wohnungen und Arbeitsplätzen besonders schwierig ist, deshalb beginnt das Land Berlin mit der Gewährung der Gnaden-Erweise bereits Ende Oktober”, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke).

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Nach Angaben eines Justizsprechers saß ein Großteil der vorzeitig entlassenen Berliner Straftäter wegen Diebstahls oder Körperverletzung im Gefängnis. In anderen Fällen ging es um ein Erschleichen von Leistungen, meist handelt es sich dabei um Schwarzfahren.

So viele Gefangene kommen frei

So viele Gefangene kamen in den übrigen Bundesländern mindestens frei: Schleswig-Holstein 26, Niedersachsen 46, Bremen 9, Rheinland-Pfalz 88, Hessen 75, Sachsen 48, Brandenburg 40, Sachsen-Anhalt 22, Mecklenburg-Vorpommern 16, Thüringen 7, Saarland 5.

Die Erwartung der Politik an die Weihnachtsamnestie bringt Jacqueline Bernhardt (Linke), Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern, so auf den Punkt: „Grundsätzlich sehen wir bei den Gefangenen, die von der Weihnachtsbegnadigung profitieren, eine wirklich gute Chance, dass sie den Weg in die Freiheit im Kreise der Familie für einen neuen Lebensabschnitt ohne weitere Straftaten nutzen.”

Bayern gewährt keine Weihnachtsamnestie

In Thüringen betonte das Justizministerium, die bislang sieben Freilassungen seien keine „Weihnachtsamnestie”, vielmehr sei die Grundlage ein Erlass über „Gnaden-Erweise aus Anlass des Weihnachtsfestes”.

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Bayern beteiligt sich wie in den Vorjahren nicht an der sogenannten Weihnachtsamnestie. „Eine rechtskräftige Strafe im Gnadenwege zu ändern, muss daher absoluten Ausnahmefällen vorbehalten sein und darf nicht von Zufälligkeiten des Kalenders abhängen”, so das Justizministerium des Freistaats.

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