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Insassen der Untersuchungshaftanstalt Hamburg schauen aus ihren Zellenfenstern.
  • Insassen der Untersuchungshaftanstalt Hamburg schauen aus ihren Zellenfenstern.
  • Foto: dpa

Vorzeitiges Weihnachtsgeschenk: 26 Hamburger Knackis entlassen

Das schönste Geschenk gab es für 26 Hamburger Gefängnisinsassen schon vier Wochen vor Weihnachten: Sie wurden aus der Haft entlassen. Damit profitierten sie von der sogenannten Weihnachtsamnestie.

Jedes Jahr kurz vor Weihnachten öffnen sich in Hamburg die Gefängnistore für Menschen, deren Haft ohnehin bald ausläuft. Maximal fünf Wochen Haft können erlassen werden. Wer schwere Verbrechen begangen hat oder sich hinter Gittern nicht gut benimmt, hat dagegen keine Chance. Nur für ganz wenige kommt die Freiheit vorzeitig im Advent.

Maximal fünf Wochen Haft können erlassen werden

In diesem Jahr haben 26 Gefangene von der Regelung profitiert. Wie die Justizbehörde mitteilte, sind es alles Menschen mit eher geringen Haftstrafen gewesen. Sie seien bereits zum 30. November freigekommen. Ihr eigentliches Strafende hätte zwischen dem 1. Dezember und dem 6. Januar gelegen. Die vorzeitige Entlassung soll den Betroffenen die Wiedereingliederung erleichtern. Viele Behördengänge sind kurz vor Weihnachten oder um den Jahreswechsel nur schwer machbar. Im vergangenen Jahr waren 22 Häftlinge vorzeitig entlassen worden.

Die früher übliche Weihnachtsamnestie gibt es in Hamburg formal nicht mehr. Seit einer Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes im Jahr 2018 brauchen Gefangene nicht mehr individuell ein Gnadengesuch bei der Justizbehörde zu stellen. Stattdessen prüfen nun die Gefängnisleitungen von sich aus, wer für eine maximal fünf Wochen vorgezogene Entlassung in Frage kommt.

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Bedingung dafür ist, dass die Gefangenen eine Strafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verbüßen. Ihr reguläres Entlassungsdatum muss in die Zeit zwischen dem 1. Dezember und dem 6. Januar fallen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten einsitzen und dürfen sich dort nichts haben zu Schulden kommen lassen. Ausgenommen von der vorzeitigen Entlassung sind Gefangene, bei denen eine Ausweisung, Abschiebung oder Auslieferung zu erwarten ist. In den Hamburger Haftanstalten sitzen mehr als 1800 Männer und Frauen. (ng/dpa)

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