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Der Europäische Haftbefehl gegen Christina Block (hier beim Neujahrsempfang der Block-Gruppe) wurde aufgehoben.
  • Der Europäische Haftbefehl gegen Christina Block (hier beim Neujahrsempfang der Block-Gruppe) wurde aufgehoben.
  • Foto: picture alliance /ABB

Haftbefehl gegen Christina Block aufgehoben

Erleichterung für Steakhaus-Erbin Christina Block: Der Europäische Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmerin im Zusammenhang mit dem Entführungsdrama um zwei ihrer vier Kinder ist aufgehoben worden.

Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: In der Silvesternacht war Blocks in Dänemark lebender Ex-Mann Stephan Hensel von unbekannten Männern attackiert worden. Der zehnjährige Sohn von Block und Hensel und seine drei Jahre ältere Schwester wurden – offenbar gegen ihren Willen – in ein Auto gezerrt und nach Hamburg zu ihrer Mutter gebracht.

Block-Kinder: Sorgerechtsstreit tobt seit Jahren

Nach einer Gerichtsentscheidung wurden sie wenige Tage später zurück zum Vater nach Dänemark gebracht. Es erging ein Europäischer Haftbefehl gegen Christina Block. Dieser wurde nun nach Angaben von Blocks Verteidiger Otmar Kury aufgehoben.

Zwischen dem geschiedenen Ehepaar tobt seit langem ein Sorgerechtsstreit. Christina Block und Stefan Hensel hatten 2005 geheiratet. Zehn Jahre später ließen sie sich scheiden. Drei Kinder blieben bei der Mutter, eins beim Vater, der später nach Dänemark zog. Im Sommer 2021 kehrten die heute 13-Jährige und ihr Bruder nach einem Besuch nicht wie vereinbart nach Hamburg zur Mutter zurück. Seitdem ist die Auseinandersetzung eskaliert.

Blocks Verteidiger spricht von einem Erfolg

Verteidiger Kury wertet die Aufhebung des Europäischen Haftbefehls als Erfolg. Obwohl in etwa 99 Prozent aller Fälle Europäische Haftbefehle in Deutschland vollstreckt würden, habe die Staatsanwaltschaft Hamburg dies in diesem Fall „aus eindeutigen, klaren Rechtsgründen“ unterlassen. Man habe zu keinem Zeitpunkt Haftgründe als gegeben angesehen.

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Im Hinblick auf den Sorgerechtsstreit hatte Christina Block jedoch kürzlich eine Niederlage erlitten. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass deutsche Gerichte in der Sache nicht mehr zuständig sind. Hintergrund ist der inzwischen verfestigte Lebensmittelpunkt der Kinder in Dänemark. (mp)

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