Steakhaus-Erbin Christina Block: Nimmt ihr das Gericht jetzt die Kinder weg?
Nach dem Entführungsdrama in der Silvesternacht haben dänische Behörden einen europäischen Haftbefehl gegen Steakhaus-Erbin Christina Block erwirkt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ließ diesen jedoch nicht vollstrecken, wandelte ihn stattdessen um – Block muss so nicht in Haft, sondern sich nur regelmäßig melden. Ein Promi-Bonus? Ihre Antwort dürfte in Hinblick auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überraschen.
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Nach dem Entführungsdrama in der Silvesternacht haben dänische Behörden einen europäischen Haftbefehl gegen Steakhaus-Erbin Christina Block erwirkt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ließ diesen jedoch nicht vollstrecken, wandelte ihn stattdessen um – Block muss nicht in Haft, sondern sich nur regelmäßig melden. Ein Promi-Bonus? Ihre Antwort dürfte in Hinblick auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überraschen.
In der Neujahrsnacht wurde Stephan Hensel, Blocks Ex-Mann, laut Polizei in Dänemark von acht Männern attackiert und zu Boden gebracht. Die Kinder Klara (13) und Theodor (10) wurden – offenbar gegen ihren Willen – in ein Auto gezerrt und weggebracht. Sohn Theodor drückte noch einen Notrufknopf, den er seit einem Vorfall im Jahr 2022 – damals hatte der Vater bereits eine mögliche Entführung vermutet, nachdem seine Kinder ausgespäht worden sein sollen – um den Hals trägt.
Die Täter flüchteten insgesamt mit zwei zuvor am Hamburger Flughafen gemieteten Wagen. Bei der Anmietung hatten sie israelische Pässe vorgelegt. Von ihnen fehlt jede Spur. Einige Stunden nach dem Angriff im dänischen Gravenstein befanden sich die Kinder dann in der Obhut der Mutter.
Keine Auslieferung, keine Haft
Während deutsche Behörden noch immer versuchen, „das Geschehen aufzuklären“, gehen Ermittlungen der Dänen in eine konkrete Richtung: Es gehe um den dringenden Verdacht der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung, so eine Sprecherin der dänischen Polizei. Weiter wollte man sich auf Nachfrage aber nicht äußern.
Die Spur führt für die Dänen offenbar ganz gezielt zu Christina Block. Daher wurde der europäische Haftbefehl erlassen. Zu einer Auslieferung kommt es vorerst aber nicht, weil die Hamburger Staatsanwaltschaft den Haftbefehl in einen sogenannten Aufenthaltsbeschluss umgewandelt hat: Block muss sich demnach nur in regelmäßig bei den Beamten melden und sagen, wo sie sich aufhält. Ihr bleibt so nicht nur die Auslieferung, sondern auch Haft erspart.
Anwälte aus Hamburg stehen der Entscheidung skeptisch gegenüber. Sie erkennen keine rechtliche Grundlage. „Die Staatsanwaltschaft kann sich nicht hinstellen und sagen: Wenn du Zuhause bleibst, dann lassen wir den Haftbefehl nicht vollstrecken. Das geht nicht“, so eine Anwältin zur MOPO. Diese Verschonung komme ihr schleierhaft vor. Ähnlich äußerten sich weitere Juristen, die von der MOPO um eine Einschätzung gebeten wurden. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht näher zu der Entscheidung oder zum Fall äußern.
Verliert Christina Block das Sorgerecht?
Wenn sich der Verdacht gegen sie bestätigt, könnte sie das Sorgerecht verlieren. Eine zeitnahe Entscheidung darüber sei denkbar, so ein Beamter zur MOPO. Die betroffenen Kinder Klara und Theodor wollten, so heißt es von involvierten Behörden, ohnehin bei ihrem Vater leben. Auch das Jugendamt ist inzwischen eingeschaltet.
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Mittwochabend besuchten Polizisten das Haus der Familie in Ohlsdorf. „Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht“, sagte Sprecherin Sandra Levgrün. Christina Block lehnte es derweil weiterhin ab, mit der MOPO über die Situation und die Vorwürfe zu sprechen.
Der Streit zwischen Block und Hensel tobt bereits seit vielen Jahren: Erst hatte ein Amtsgericht zugunsten Hensels entschieden, dann aber sprach das Oberlandesgericht das Recht zur Aufenthaltsbestimmung Block zu. Problem: Die Kinder kehrten nicht aus dem Urlaub bei ihrem Vater in Dänemark zurück, wo Hensel seit Jahren lebt. Dänische Behörden ermittelten schließlich selbst, befragten auch die Kinder. Letztlich urteilte ein dänisches Gericht, dass die Kinder bei dem Vater bleiben sollten. Nach deutschem Recht aber hätten sie zurück in die Obhut der Mutter gehört.
Anmerkung d. Redaktion: Der Artikel wurde nachträglich bearbeitet.