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  • Foto: dpa

Er bedrängte eine Autofahrerin: Urteil gefällt: Hamburger Polizist muss jetzt blechen

„Die linke Fahrspur ist nur für schnelle Fahrzeuge da“, mit diesen Worten soll ein Hamburger Polizist (41) eine Skodafahrerin gemaßregelt haben, nachdem er die Frau mit seinem Jaguar auf der Wilhelmsburger Reichsstraße zu einer Vollbremsung gezwungen hatte. Dieses Verhalten hat für ihn nun unangenehme Konsequenzen. In der Hauptverhandlung am Donnerstag wurde der Rowdy-Polizist zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Wie die Gerichts-Pressesprecherin auf Nachfrage der MOPO bestätigte, ist die Verhandlung zu einem Ende gekommen. Der Hamburger Polizist wurde in der Hauptverhandlung am Amtsgericht Harburg zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.

Hamburg: Polizist nimmt Einspruch zurück, Urteil steht fest

Dieser Strafbefehl wurde dem Polizisten auch schon in einer vergangenen Verhandlung auferlegt. Er legte jedoch Einspruch gegen das Urteil ein, weswegen es am Donnerstag zu der Hauptverhandlung kam. Dort nahm er jedoch seinen Einspruch zurück. Das Urteil bleibt somit bestehen und ist rechtskräftig.

Der Vorfall hatte sich laut Anklage am Abend des 4. August 2019 ereignet. Demnach war der Polizist zunächst verkehrswidrig dicht auf den Skoda der Autofahrerin aufgefahren. Die sich dadurch bedrängt fühlende Frau wich mit ihrem Fahrzeug nach rechts aus.

Hamburger Polizist soll Autofahrerin genötigt haben

Daraufhin soll der Polizist den Skoda überholt und ebenfalls auf die rechte Fahrspur gewechselt haben. Sodann habe er seinen Jaguar zum Stehen gebracht, wodurch auch die Skodafahrerin zu einer Vollbremsung gezwungen war, um einen Zusammenprall zu vermeiden.

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Anschließend, so die Staatsanwaltschaft, sei der Beamte ausgestiegen und an den Skoda herangetreten. Er soll seinen Dienstausweis gezeigt und erklärt haben, die linke Fahrspur sei nur für schnelle Fahrzeuge da.

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