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Wilhelmsburger Reichsstraße: Lärmschutzwall beschmiert – aber Graffitis dürfen bleiben

Wilhelmsburg –

Im Oktober vergangenen Jahres wurde die nagelneue B75 – auch Wilhelmsburger Reichsstraße genannt – eröffnet. Nach sechs Jahren Bauzeit. Nur wenige Tage dauerte es, bis die ersten Graffitis an den Lärmschutzwänden angebracht wurden. Für die einen Kunst, für die anderen Schmiererei. Doch was geschieht mit ihnen? Bleiben sie? Werden sie entfernt? Die MOPO fragte bei der zuständigen Wirtschaftsbehörde nach.

Kleinere Kritzeleien, größere „Tags“, an vielen Metern entlang der neuen Reichsstraße. Von Harburg über Wilhelmsburg bis Georgswerder. Angebracht an den teils geschwungenen Lärmschutzwänden, in allen möglichen Farben.

Hamburg: Graffitis an der Wilhelmsburger Reichsstraße bleiben

Und so wie es aussieht, bleiben sie – das teilte eine Sprecherin der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit. „Graffitis werden entfernt, sofern sie verfassungswidrig sind. Auf Nachfrage hat die Autobahnmeisterei Stillhorn mitgeteilt, dass bis jetzt keine solcher Graffitis gemeldet wurden und demnach auch keine entfernt werden“, sagte Susanne Meinecke.

Mehrere Graffitis an den Lärmschutzwänden – überall entlang der neuen B75.

Mehrere Graffitis an den Lärmschutzwänden – überall entlang der neuen B75.

Foto:

Roeer

„Verfassungswidrig“ sind Graffitis erst, wenn sie eine sexistische oder rassistische Bedeutung haben. Bei denen an der Wilhelmsburger Reichsstraße angebrachten sei dies nicht der Fall, so Meinecke: „Wenn es welche gibt, werden diese von der Polizei gemeldet und die Graffitis dann entfernt.“ Die Kosten für die Reinigung: je nach Beschaffenheit (Beton, Glas), bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, finanziert aus dem Bundeshaushalt.

Graffitis haben keinen Einfluss auf die Funktion der Wände

Zunächst hieß es, dass die Graffitis die Funktion der Lärmschutzwände beeinträchtigen würde. Dies sei aber laut Wirtschaftsbehörde nicht der Fall. „Das Aufbringen von Farben kann die Struktur der Oberfläche verändern. Eine aktuelle Messung an verschiedenen Proben auf Lärmschutzwänden zeigt jedoch, dass dies lediglich zur sehr geringen Änderungen der Absorptionsfähigkeit, aber keiner funktionalen Schädigung der Lärmschutzelemente, führt“, heißt es in einer Antwort des Senats.

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Konkreter beschreibt es Meinecke: „Die Wände im Straßenbereich sind aus Porenbeton. Sie haben alle eine Antigraffitibeschichtung, die dafür sorgt, dass die Farbe nicht in die Poren eindringt und mit einem Hochdruckwasserstrahl entfernt werden kann.“

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