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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus
  • Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einer Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus
  • Foto: dpa

„Cum-Ex“-Skandal: Wer darf die 700.000 E-Mails lesen?

Mehrere Hunderttausend E-Mails mit möglicherweise brisantem Inhalt wurden dem Hamburger „Cum-Ex”-Untersuchungsausschuss von der Staatsanwaltschaft Köln zur Verfügung gestellt. Doch wer darf sie lesen? Darum gibt es Streit.

Wenige Tage vor der Vorlage des Zwischenberichts im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum „Cum-Ex”-Skandal geht es bei einer kurzfristig angesetzten Sitzung am Freitag um den Umgang mit zwei Laptops mit Hunderttausenden möglicherweise brisanten E-Mails.

Sie waren im Rahmen der „Cum-Ex”-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln beschlagnahmt und nach langem politischem Tauziehen am 6. Oktober dem Hamburger Untersuchungsausschuss übergeben worden.

Cum-Ex: Wer darf die mehr als 700.000 E-Mails lesen?

„Stern” und „WAZ” hatten berichtet, dass die mehr als 700.000 E-Mails unter anderem von Olaf Scholz’ Büroleiterin Jeanette Schwamberger, von Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und von zahlreichen Topbeamten stammen.

Im Kern soll es bei der Sitzung am Freitag darum gehen, wer diese Mails einsehen darf – da darin auch Inhalte zu finden sein dürften, die den Untersuchungsauftrag des Ausschusses nicht berühren.

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Nach dpa-Informationen hat sich der Arbeitsstab des Ausschusses nach einer juristischen Prüfung dafür ausgesprochen, dass die E-Mails zunächst vom Arbeitsstab selbst vorsortiert und nur die für die „Cum-Ex”-Untersuchung relevanten Mails den Ausschussmitgliedern zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Dagegen gibt es Widerstand seitens der CDU und der Linken.

CDU und Linke fordern Einsicht – und drohen mit Klage

Deren Obleute, Richard Seelmaecker und Norbert Hackbusch, fordern, dass auch die Obleute der Fraktionen den Gesamtbestand der E-Mails einsehen dürfen, um die Vorauswahl für alle Ausschussmitglieder zu treffen. In der SPD gibt es aber Befürchtungen, dass für den Ausschuss nicht relevante Informationen an die Öffentlichkeit gelangen könnten, um sie beispielsweise im Wahlkampf zu nutzen, wie es hinter vorgehaltener Hand hieß.

Er erwäge bereits eine Klage, sollte es am Freitag im Ausschuss einen Beschluss geben, der den Obleuten den kompletten Zugang verweigere, sagte Seelmaecker. Um die zeitintensive Recherche nicht weiter zu verzögern, würde er den Beschluss aber zunächst mittragen. Auch Hackbusch sagte, dass er sich vorstellen könnte, die Klage zu unterstützen.

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Ein weiteres Thema wird am Freitag die bisherige Verwahrung der Laptops sein – die vor knapp drei Wochen für Verwirrung gesorgt hatte, nachdem Arbeitsstab-Chef Steffen Jänicke (SPD) sie aus einem eigens für vertrauliche Ausschussunterlagen eingerichteten Raum genommen und in einem gesicherten Schrank in seinem Arbeitszimmer gelagert hatte.

Der Ausschussvorsitzende Mathias Petersen (SPD) hatte damals erklärt, dass damit bis zur Klärung des weiteren Umgangs mit den Mails sichergestellt werden sollte, dass die die „Cum-Ex”-Untersuchung betreffenden Mails nicht eingesehen werden können. Für Seelmaecker und Hackbusch sind in diesem Zusammenhang aber noch Fragen offen – etwa ob von den Laptops Daten bereits kopiert oder gelöscht werden konnten.

Cum-Ex: Warburg Bank wollte Geld zurück

Der ursprüngliche Untersuchungsauftrag des PUA bestand darin, eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den „Cum-Ex”-Skandal verstrickten Warburg Bank zu prüfen. Hintergrund sind drei Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters Scholz mit den Bankgesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017. Gegen Olearius war damals bereits wegen des Verdachts des schweren Steuerbetrugs im Zusammenhang mit „Cum-Ex” ermittelt worden.

Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der damals drohenden Verjährungsfrist zunächst auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro gegen das Geldhaus verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert.

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Zwischenzeitlich hatte die Bank alle geforderten Rückzahlungen geleistet, aber weiter auf juristischem Weg versucht, das Geld zurückzubekommen. Erst vor kurzem hatte das Finanzgericht Hamburg die Klage abgewiesen.

Bundeskanzler Scholz: Beharrt auf Erinnerungslücken

Scholz kann sich nach eigenen Angaben nicht mehr an den Inhalt der Gespräche mit den Bankern erinnern, schließt aber eine Einflussnahme auf die steuerliche Behandlung der Hamburger Privatbank aus. Auch im Ausschuss wurden bislang keine Beweise für eine solche Einflussnahme erbracht.

Am kommenden Mittwoch wird der Arbeitsstab den Zwischenbericht im PUA vorlegen. Im kommenden Jahr will sich der Ausschuss dann dem mittlerweile auf andere „Cum-Ex”-Fälle erweiterten Untersuchungsauftrag widmen – vor allem den „Cum-Ex”-Geschäften der ehemals landeseigenen HSH Nordbank. (dpa/ncd)

Anmerkung der Redaktion: Der Begriff „Tresor” wurde gestrichen. Damit wird korrigiert, dass Arbeitsstab-Chef Steffen Jänicke die Laptops nicht aus einem Tresor, sondern aus einem eigens für vertrauliche Ausschussunterlagen eingerichteten Raum genommen hat.

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