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Hanfpflanzen auf einem Balkon (Symbolbild).
  • Hanfpflanzen auf einem Balkon (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance / blickwinkel/B. Trapp | B. Trapp

Hilfe, mein Nachbar kifft: Diese Rechte haben Sie bei starkem Cannabis-Geruch

Ein lauer Sommerabend auf dem Balkon könnte so schön sein – wenn der doofe Nachbar nicht schon wieder kiffen würde und der süßriechende Qualm rüberzieht. Diese Regeln gelten.

Seit sechs Wochen sind Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt. Immer mehr Mieterinnen und Mieter würden sich über den stechend süßlichen Geruch vom Nachbarbalkon beschweren, sagt Andreas Breitner vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

„Kiffen schafft Streit im Treppenhaus“

„Der nicht unerhebliche Qualm nebelt Nachbarbalkone gleich mit ein. Das führt zu Konflikten unter den Nachbarn. Kiffen schafft Streit im Treppenhaus“, so Breitner.

Grundsätzlich gelte die Hausordnung, die in der Regel das Rauchen im Hausflur verbietet, so Breitner weiter. Das Rauchen auf dem Balkon sei nur dann erlaubt, wenn es die Nachbarn nicht belästigt. „Das kann in den Sommermonaten bei geöffneten Fenstern schon rasch geschehen“, sagt Breitner.

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Darüber hinaus gilt: Der Konsum von Cannabis bleibt in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten. Das Cannabisgesetz definiert Sichtweite als 100 Meter Abstand. Außerdem ist der Konsum in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr und in der Nähe von Minderjährigen verboten. (mp)

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