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Eine Person mit mehreren Schusswaffen nimmt in den USA an einer Demonstration für das Recht, Waffen zu besitzen, teil.
  • Der Austausch von Informationen über Extremisten ist rechtlich stark beschränkt – auch, wenn sie bewaffnet sind. (Symbolbild)
  • Foto: Genna Martin/seattlepi.com/AP/dpa

Bewaffnete Extremisten: Verfassungsschutz behält Wissen für sich – mit Ausnahmen

Fast 1300 Extremisten in Deutschland sind im Besitz einer Waffenerlaubnis. Genauere Informationen darf der Verfassungsschutz jedoch in vielen Bundesländern nicht mit den zuständigen Behörden austauschen – darunter leidet die Prävention. Wie ist die Lage in Hamburg?

Die „Welt am Sonntag” (Wams) hat unter den 16 Bundesländern eine Umfrage durchgeführt. Dabei kam heraus: Die Landesämter für Verfassungsschutz in den meisten Bundesländern teilen keine Geheimdiensterkenntnisse zu extremistischen Waffenbesitzern mit den zuständigen Behörden. Nur sogenannte offene Erkenntnisse werden übermittelt.

Hamburg: Wie gut kommunizieren Verfassungsschutz und Waffenbehörde?

Hamburg bildet dabei eine Ausnahme: Auf „Wams”-Anfrage wurde mitgeteilt, dass die Verfassungsschutzbehörde die Waffenbehörde der Hansestadt auch über nachrichtendienstlich erlangte Erkenntnisse informierte. Das sei sonst nur in Berlin, Brandenburg und Bremen der Fall.

Andere befragte Länder verwiesen demnach auf ihre jeweiligen Verfassungsschutzgesetze, die eine Weitergabe solcher Erkenntnisse unmöglich machten. Dem „Wams”-Bericht zufolge sind bundesweit derzeit fast 1300 Extremisten im Besitz einer Waffenerlaubnis.

Waffengesetz: Schärfere Regeln für Extremisten?

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, forderte gegenüber der „Wams” eine Änderung der Praxis der Verfassungsschutzämter. Es dürfe „nicht sein, dass die Verfassungsschutzbehörden in dieser Zahl Informationen über bewaffnete Extremisten zurückhalten“, sagte Emmerich.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sei „aufgefordert, mit den Bundesländern den Vollzug zu stärken und eine rechtssichere Lösung zum Informationsaustausch zu suchen”. Zudem müsse das Waffengesetz so geändert werden, dass Extremisten – wie nach den bisher vom Bundesinnenministerium vorgelegten Reformplänen – nicht nur „in der Regel” die Waffe verlören. Der entsprechende Entwurf sei „an dieser Stelle nicht ausreichend”, sagte Emmerich.

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Das Waffengesetz wurde erneut zum Gegenstand öffentlicher Debatten, nachdem ein 35-jähriger Amokläufer am 9. März bei einer Versammlung der Zeugen Jehovas im Hamburger Stadtteil Alsterdorf sieben Menschen und sich selbst das Leben nahm. Seine extremistischen Ansichten hatte er zuvor in einem selbst verfassten Buch öffentlich gemacht. (afp/mp)

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