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Christina Block, ihr damaliger Ehemann Stephan Hensel und zwei ihrer Kinder im Jahr 2012
  • Stephan Hensel und Christina Block 2012 mit ihren älteren Töchtern (heute 15 und 17)
  • Foto: Imago

Bericht: Dänisches Gericht urteilt im Block-Streit für den Vater

Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Steakhausketten-Erbin Christina Block hat ein Gericht in Dänemark per Eilverfahren entschieden, dass das Sorgerecht vollständig dem Vater zu übertragen ist. Das berichtet „Zeit online“. Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befänden, müsse aber ein deutsches Gericht über die Rückführung entscheiden.

In der Silvesternacht waren die Kinder nach Angaben der dänischen Polizei bei ihrem Vater im dänischen Gravenstein in der Nähe der deutschen Grenze. Der 49-Jährige habe in einem Restaurant mit seinen Kindern ein Silvester-Feuerwerk angesehen, als er kurz nach Mitternacht von unbekannten Tätern zu Boden gestoßen worden sei.

„Zeit“: Schon im November Vorfall am Grundstück des Vaters

Danach wurden die beiden Kinder den Angaben der dänischen Polizei zufolge in ein Auto gezwungen. Die Täter fuhren schließlich mit zwei Autos und den Kindern davon. Beide Autos sollen deutsche Kennzeichen gehabt haben. Am Dienstag hatte ein Sprecher der Hamburger Polizei erklärt, es gebe „keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass eine Gefahr für die Kinder besteht“. Demnach sollen sich die Kinder „in Obhut der Mutter befinden“.

Dem Bericht von „Zeit Online“ zufolge gab es bereits im November einen Vorfall am Grundstück des Vaters in Dänemark. Dort waren demnach Mitarbeiter einer Firma aufgetaucht, die als Dienstleister für „spezifische Sicherheitsanforderungen“ auftritt.

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Es gebe ein Angebot der Firma, in dem von „Unterstützung bei der Rückführung zweier Kinder gemäß Rechtsbescheid aus Dänemark, mit Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht aus Deutschland“ die Rede sei. Eine Sprecherin der Firma wurde von „Zeit Online“ mit den Worten zitiert, es sei um eine „wohlwollende Rückführung“ gegangen. „Wir haben Familie Block begleitet und sollten einfach nur für den Personenschutz sorgen.“

Weiteren Medienberichten zufolge soll ein Europäischer Haftbefehl gegen die Mutter erlassen, aber in einen Aufenthaltsbeschluss geändert worden sein. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg wollte die Existenz eines Europäischen Haftbefehls gegen Block auf Nachfrage am Freitag weder bestätigen noch dementieren. „Wir sind noch damit beschäftigt, das Geschehen aufzuklären“, sagte eine Sprecherin am Freitag. Darüber hinaus könnten keine Auskünfte erteilt werden. (afp/mp)

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