Mitarbeiter der Hochbahn-Wache kontrollieren am U-Bahnhof Burgstraße die Einhaltung der 3G-Regeln in Bus und Bahn des Hamburger Verkehrs-Verbunds (HVV)
  • In den Weihnachtsferien gilt die Nachweispflicht für die 3G-Regel in Bussen und Bahnen auch für Schüler.
  • Foto: dpa / Daniel Bockwoldt

Achtung, jetzt gilt auch im HVV Testpflicht für Schüler

Seit rund einem Monat gilt in Hamburg die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Während der Weihnachtsferien, die am Donnerstag beginnen, gilt auch für Schülerinnen und Schüler: Nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist, darf mitfahren.

Aufgrund der regelmäßigen Tests in den Schulen sind Schulkinder in Hamburg üblicherweise von der Nachweispflicht in Bussen und Bahnen befreit. Während der Ferien gelte diese Ausnahme aber nicht, teilte der HVV am Mittwoch mit. Das bedeutet: Alle Kinder ab sechs Jahren, die zur Schule gehen, brauchen jetzt einen aktuellen 3G-Nachweis. Dies regle das Infektionsschutzgesetz, sagte ein Sprecher auf MOPO-Nachfrage.

Testpflicht im HVV gilt jetzt auch für Schüler

Insgesamt zeigte sich der HVV zufrieden mit den ersten Wochen der 3G-Pflicht im Nahverkehr. Die Kontrollen zeigten, dass mehr als 95 Prozent der Mitfahrenden die 3G-Regeln erfüllen.


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Auch die Masken-Tragequote sei „nach wie vor sehr hoch“. Viele Hamburgerinnen und Hamburger würden schon jetzt FFP2-Masken tragen. Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts zeige, dass eine FFP2-Maske 75-mal besser vor einer Ansteckung schützt als eine OP-Maske.

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In Niedersachsen gilt in Bussen und Bahnen bereits seit der vergangenen Woche eine Tragepflicht für FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr. Der Hamburger Senat empfiehlt diese bislang nur. (fbo)

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