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Bei diesem Unfall in Barsinghausen (Region Hannover) starben zwei Kinder. Die Verursacherin ist nun wegen Mordes angeklagt.
  • Bei diesem Unfall in Barsinghausen (Region Hannover) starben zwei Kinder. Die Verursacherin ist wegen Mordes angeklagt.
  • Foto: dpa

Frau fährt zwei Kinder tot: Warum es noch kein Urteil gibt

Starben zwei Kinder, weil Erwachsene sich ein Autorennen geliefert haben? In dem Mordprozess gegen eine 40-Jährige am Landgericht Hannover sollte am Donnerstagmorgen das Urteil fallen. Doch vor Beginn der Sitzung hat der Vorsitzende Richter Martin Grote die Verkündung auf den 17. April verschoben, um „Zeitdruck rauszunehmen“.

Der 40-Jährigen wird unter anderem Mord zur Last gelegt, dem Mitangeklagten Beihilfe zum Mord. Die Frau soll im Februar 2022 hinter dem Ortsausgang von Barsinghausen in der Region Hannover ein verbotenes Autorennen mit einem ebenfalls 40 Jahre alten Mann begonnen haben.

Die angeklagte 40-Jährige mit verdecktem Gesicht im Landgericht Hannover. dpa
Die angeklagte 40-Jährige mit verdecktem Gesicht im Landgericht Hannover.
Die angeklagte 40-Jährige mit verdecktem Gesicht im Landgericht Hannover.

Etwa 500 Meter weit soll sie auf der Gegenfahrbahn gerast ein, um ihren Rivalen zu überholen, zunächst auf gerader Strecke – erlaubt war Tempo 70. Beim Einscheren in einer Kurve – mit bis zu 180 Stundenkilometern – verlor sie laut Anklage die Kontrolle über ihren Wagen. Es kam zu Zusammenstößen mit entgegenkommenden Autos.

Tödlicher Unfall in Barsinghausen: Urteil verschoben

Dabei wurde der Wagen einer vierköpfigen Familie auf einen Acker geschleudert. Die zwei und sechs Jahre alten Söhne starben. Am ersten Prozesstag hatte die 40-Jährige Reue gezeigt, aber bestritten, ein Rennen veranstaltet zu haben.

Bei einer Verurteilung wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.

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In einem Zwischenfazit habe die Strafkammer eine Tendenz erkennen lassen, dass die „vorsatzkritischen“ Punkte überwiegen, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Der Verteidiger des 40-jährigen Mannes, Roman von Alvensleben, betonte dagegen, sein Mandant sei zwar zu schnell gefahren. Er habe aber kein Rennen fahren wollen, sagte der Rechtsanwalt. (dpa/mp)

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