Kopfschüsse auf Reiterhof bei Hamburg: 42-Jähriger freigesprochen!
Die Staatsanwaltschaft sah den Fall so: Ein 42-Jähriger soll seinen 44 Jahre alten Geschäftspartner mit zwei Schüssen in den Hinterkopf getötet haben. Doch das Landgericht in Itzehoe kommt zu einem anderen Ergebnis – und spricht den Angeklagten frei.
Im Prozess um den Mord auf einem Reiterhof in Quickborn (Kreis Pinneberg) ist der Angeklagte nach fast einjähriger Verhandlungsdauer am Montag freigesprochen worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe sah es nicht als erwiesen an, dass der 42-jährige Deutsche seinen 44 Jahre alten Geschäftspartner, der in zahlreiche kriminelle Machenschaften verstrickt war, am 29. Juni 2020 mit zwei Schüssen in den Hinterkopf getötet hat.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Tatsachengrundlage für eine Verurteilung nicht gegeben sei. Zudem habe der Angeklagte kein plausibles Motiv gehabt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision einzulegen.
42-Jähriger bestritt die Tat am Quickborner „Eulenhof“
Mit dem Freispruch folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft sah den Beschuldigten aufgrund der Indizien als überführt an und hatte für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten war bereits am 4. Februar aufgehoben worden, weil die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr gesehen hatte. Der 42-Jährige hatte die Tat seit Prozessbeginn im März 2021 bestritten. Direkte Beweise oder Augenzeugen der Vorgänge auf dem Quickborner „Eulenhof“ gibt es nicht.
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Einer der zentralen Punkte in der Verhandlung war der angenommene Todeszeitpunkt. Nach der Aussage eines Rechtsmediziners von Anfang Februar hätte das Opfer zu einer Zeit noch gelebt haben können, zu der der Angeklagte definitiv nicht mehr auf dem Reiterhof war. Die Kammer betonte, dass es keine eingrenzenden Hinweis auf den Todeszeitpunkt gebe. Da das Gericht zudem davon überzeugt war, dass das Opfer, nachdem der Angeklagte den Reiterhof verlassen hatte, noch verabredet war, könnten Alternativszenarien und -täter nicht ausgeschlossen werden.
Die Waffe, mit der der 44-Jährige erschossen wurde, ist nie aufgetaucht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte zwei Tage vor den Geschehnissen eine Waffe ausgeliehen und später zurückgegeben hatte. Es sei aber unwahrscheinlich, dass ein Täter eine geliehene Waffe nach der Tat zurückgibt. Dazu könnten die geliehene und die Tatwaffe gänzlich unterschiedliche Modelle gewesen sein.
Reiterhof-Mord: Staatsanwalt sieht kein eindeutiges Täter-Motiv
Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Wesentlichen auf technische Indizien wie die Auswertung von Handydaten gestützt. Ein Grund für die Tat wurde aber nicht benannt: „Ein sicheres Motiv konnte in der Beweisaufnahme nicht festgehalten werden“, sagte Staatsanwalt Jan Hendrik Schwitters in seinem gut 90-minütigen Plädoyer. Die Spuren sprächen aber eindeutig dafür, dass der Angeklagte geplant habe, „das Opfer zu liquidieren“.
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Noch am Montag hatte die Behörde weitere Beweis- und Beweiserhebungsanträge gestellt, die aber abgelehnt wurden. Unter anderem ging es um Routerdaten, die erst am späten Sonntagnachmittag dem Gericht zur Verfügung gestellt wurden. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann bezeichnete den späten Zeitpunkt der Einreichung als „völlig unverständlich“. (dpa/mhö)
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