Ageklagter um Reiterhof-Mord

Der Angeklagte sitzt zu Beginn des Prozesstages im Sitzungssaal im Landgericht. Foto: Marcus Brandt/dpa

Reiterhof-Mord: Verteidigung plädiert auf Freispruch

Im Prozess um den Mord auf einem Reiterhof in Quickborn (Kreis Pinneberg) sind am Montag die Plädoyers gehalten worden. Während die Staatsanwaltschaft vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Angeklagten beantragte, forderte die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil sollte noch im Laufe des Abends gesprochen werden.

Dem 42-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. Juni 2020 seinen 44 Jahre alten Geschäftspartner mit zwei Schüssen in den Hinterkopf heimtückisch getötet zu haben. Der Haftbefehl gegen den beschuldigten Deutschen war am 4. Februar aufgehoben worden, da kein dringender Tatverdacht mehr bestand.

Quickborn: Mord auf Reiterhof – Verteidigung plädiert auf Freispruch

Hauptgrund für die Aufhebung des Haftbefehls war die Aussage eines Rechtsmediziners, nach der das Opfer zu einer Zeit noch gelebt haben könnte, zu der der Angeklagte definitiv nicht mehr auf dem Reiterhof war.


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Dieser hatte die Tat seit Prozessbeginn im März 2021 bestritten.

Mord auf Reiterhof: Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft sah den Beschuldigten aufgrund der Indizien als überführt an. Noch am Montag hatte die Behörde weitere Beweis- und Beweiserhebungsanträge gestellt, die aber abgelehnt wurden.

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Unter anderem ging es um Routerdaten, die erst am späten Sonntagnachmittag dem Gericht zur Verfügung gestellt wurden. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann bezeichnete den Zeitpunkt der Einreichung als „völlig unverständlich“. (mp/dpa)

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