Kopfschüsse auf Reiterhof bei Hamburg: Mordfall erlebt überraschende Wendung
Im Prozess um den Mord auf einem Quickborner Reiterhof im Kreis Pinneberg hat es eine überraschende Wende gegeben. Dem 42-jährigen Beschuldigten wurde vorgeworfen, seinen ehemaligen Geschäftskollegen im Juni 2020 erschossen zu haben, die MOPO berichtete ausführlich. Jetzt wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben.
Wie eine Sprecherin des zuständigen Landgerichts Itzehoe am Freitag mitteilte, gibt es gegen den angeklagten Deutschen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Direkte Beweise oder Augenzeugen der Tat auf dem Quickborner „Eulenhof“ gibt es nicht.
Mord auf Reiterhof: Haftbefehl gegen Angeklagten aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft stützte sich in ihrer Beweisführung unter anderem auf digitale Spuren wie zum Beispiel die Auswertung von Handydaten. Der Angeklagte hatte die Tat seit Prozessbeginn im März 2021 abgestritten.
Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.
Offensichtlich kann dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, dass er sich zur angenommenen Tatzeit noch auf dem Gelände des Reiterhofs aufgehalten hat. Auch ob er sich im Besitz der verschwundenen Tatwaffe befunden hat, kann wohl nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Während des Prozesses war mehrfach geäußert worden, dass Opfer und Angeklagter in kriminelle Geschäfte verstrickt waren.
Das könnte Sie auch interessieren: Baby wohl tot geschüttelt – Was wusste das Jugendamt vom gewalttätigen Vater?
Bis Ende des Monats sind noch zwei Termine vor dem Landgericht Itzehoe terminiert, am 21. Februar wird der Prozess fortgesetzt. Ein Freispruch für den Angeklagten kann nicht ausgeschlossen werden. (dpa/mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.