Mädchen (5) ertrinkt im Schwimmkurs: Schwimmlehrerin vor Gericht
Ein tragischer Unfall in Niendorf beschäftigt jetzt das Amtsgericht Hamburg: Vor zwei Jahren ertrank ein fünfjähriges Mädchen während eines Schwimmkurses im Bondenwald-Bad. Am Mittwoch muss sich die Schwimmlehrerin wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Der Fall hatte am 4. Oktober 2023 für großes Entsetzen gesorgt. Das kleine Mädchen war zusammen mit zehn weiteren Kindern im Alter zwischen fünf und sieben Jahren in einem Seepferdchen-Kurs im Schwimmbad Bondenwald (Niendorf). Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt schon ein paar Wochen im Training, übten an jenem Tag im Lehrschwimmbecken (maximal 1,30 Meter tief), in dem die Kinder nicht stehen konnten.
Weil ein Kind zu weinen anfing, soll sich die 39-jährige Angeklagte diesem zugewandt und die anderen Kinder in dieser Zeit unbeaufsichtigt gelassen haben, so die Hamburger Staatsanwaltschaft. Dass die Fünfjährige indes ihre Schwimmhilfe verlor und unter Wasser geriet, bekam sie dabei nicht mit.

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Selbst nachdem die Lehrerin die Gruppe zum Duschen schickte, fiel ihr zunächst nicht auf, dass ein Kind fehlte. Als sie das Kind schließlich bemerkte, trieb es laut Anklage schon mindestens drei Minuten unter Wasser. Zwar versuchte sie sofort, das Kind zu reanimieren, und auch ein Notarzt kämpfte um sein Leben – jedoch vergeblich. Es starb einen Tag später an den Folgen des Sauerstoffmangels. Bis dahin wurde es auf der Intensivstation des UKE maschinell am Leben erhalten. In Absprache mit den Eltern wurden die Geräte schließlich abgestellt.
Fünfjähriges Kind stirbt bei Schwimmkurs – Schwimmlehrerin angeklagt
Nach dem Unglück stand auch der Betreiber „Bäderland“ massiv in der Kritik. Eltern durften fortan die Kurse ihrer Kinder begleiten, um sich selbst ein Bild von der Aufsicht und den Becken zu machen – ein Angebot, das es zwar schon zuvor nach Absprache gegeben hatte, das nun aber stärker betont wurde. Auch die diensthabenden Schwimmmeister und Rettungsschwimmer standen seitdem stärker im Fokus.
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Die Schwimmlehrerin selbst stand nach dem Vorfall unter Schock und musste betreut werden. Am Mittwoch muss sie sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. „Laut Anklage hätte der Tod verhindert werden können, wenn sie die Kinder während der Betreuung des weinenden Kindes aus dem tiefen Wasser geschickt oder zumindest die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte“, so die Staatsanwaltschaft.
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