Anschlag auf Nord-Stream-Pipelines: Verdächtiger würde vor Hamburger Gericht kommen
Lange war unklar, wer hinter den Anschlägen auf die Pipelines Nord Stream 1 und 2 in der Ostsee steckt. Im August wurde in Italien ein Ukrainer festgenommen. Er soll vor ein deutsches Gericht – wohl in Hamburg.
Sollte der festgenommene Ukrainer ausgeliefert und in Deutschland angeklagt werden, wird er aller Voraussicht nach in Hamburg vor Gericht gestellt. Hintergrund ist die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts bei Staatsschutzsachen auch für Mecklenburg-Vorpommern, wo die zerstörten Ostsee-Pipelines aus Russland anlanden.
Nord Stream: Darum könnte der Prozess in Hamburg stattfinden
„Nach einem entsprechenden Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern ist aber das Hanseatische Oberlandesgericht auch für Staatsschutzverfahren zuständig, bei denen der Tatort auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt“, so die Hamburger Gerichtssprecherin Marayke Frantzen. Gleiches gelte im Übrigen auch für Bremen und Schleswig-Holstein.

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Nach dem laufenden Prozess um die Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block wäre das Nord-Stream-Verfahren ein weiteres, das große Aufmerksamkeit weit über die Grenzen der Hansestadt hinaus erfahren dürfte.
Der 49 Jahre alte Ukrainer Serhij K. war Ende August bei Rimini an der Adriaküste festgenommen worden. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft gehörte er zu einer Gruppe, die im September 2022 nahe der Ostseeinsel Bornholm Sprengsätze an den Pipelines platzierte. Sie wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Über die Auslieferung des Mannes nach Deutschland muss ein Gericht im italienischen Bologna entscheiden. Die Entscheidung war schon zu Beginn der Woche erwartet, dann aber verschoben worden.
Verteidiger will Auslieferung verhindern
Für den Fall, dass die Auslieferung genehmigt wird, hat der Anwalt des Ukrainers bereits angekündigt, das römische Kassationsgericht anzurufen, um die Überstellung zu verhindern. Die Aussichten werden aber als gering beurteilt. Der 49-Jährige streitet die Vorwürfe ab.
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In Karlsruhe wollte sich eine Sprecherin des Generalbundesanwalts nicht zu dem weiteren Verfahren äußern. Zunächst müsse die Entscheidung des italienischen Gerichts über die Auslieferung des Ukrainers abgewartet werden, sagte sie.
Nach einer Überstellung aus Italien würde zunächst ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs über die Untersuchungshaft des Mannes in Deutschland entscheiden. Wo er dann gegebenenfalls in U-Haft kommt, kann von mehreren Faktoren abhängen. Da die Anklage gegen ihn in Hamburg erhoben werden dürfte, liegt es aber nahe, dass er während der Untersuchungshaft auch in der Hansestadt einsitzt. (dpa/mp)
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