Beerbaum äußert sich zu dem Vorwurf der quälerischen Tiermisshandlung.

Olympiasieger Ludger Beerbaum weist Anschuldigungen gegen seine Person zurück. Foto: Imago / Shutterstock

„Anfangsverdacht“: Verfahren gegen Reit-Olympiasieger Beerbaum eröffnet

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In Folge der Vorwürfe gegen seine Person in den vergangenen Wochen hat Reit-Olympiasieger Ludger Beerbaum auf Meldungen reagiert, wonach die Staatsanwaltschaft Münster ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher unerlaubter Trainingsmethoden auf seinem Hof in Riesenbeck eingeleitet hat.

„Peta hat Anzeige aufgrund des RTL-Beitrages erstattet“, teilte der Reitprofi in einem am Donnerstag verbreiteten Statement mit: „Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Münster ein Verfahren eröffnet. Dies ist ein normaler Vorgang und entspricht nicht der Einleitung einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung.“

Viermaliger Olympiasieger Beerbaum zuversichtlich

Nach Ansicht der von RTL zur Verfügung gestellten unverpixelten Videos hat Beerbaum eine umfangreiche Stellungnahme an die Deutsche Reiterliche Vereinigung FN geschickt. Er sei zuversichtlich, dass sich der Verband nach Überprüfung dieser Ausführungen seiner Meinung anschließt, wonach es sich bei den Aufnahmen ausschließlich um regelkonformes Touchieren handelt.

Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt hatte im Gespräch mit den Westfälischen Nachrichten am Mittwoch von einem „Anfangsverdacht“ gesprochen: „Aber wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Wir prüfen den Sachverhalt.“ Eine von Beerbaum beauftragte Kanzlei hat der Staatsanwaltschaft vollumfängliche Kooperation zugesagt.


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Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung

Gegen Beerbaum und „eine weitere, derzeit noch unbekannte Person“ hatte die Tierschutzorganisation Peta Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung in Mittäterschaft gestellt. Beerbaum hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und seinerseits juristische Schritte eingeleitet.

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Der TV-Sender RTL hatte die Angelegenheit mit heimlich auf dem Hof von Beerbaum gedrehten Videos ins Rollen gebracht. Im Kern geht es um die Frage, ob es sich bei den festgehaltenen Vorgängen um Touchieren oder Barren handelt. Touchieren ist nach den Statuten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN erlaubt – das Barren, also das Schlagen mit einer Stange an die Vorderhufe des Pferdes, hingegen nicht. (SID/lp)

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