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Ex-HSV-Manager Bernd Hoffmann (dunkler Anzug) und Jonas Boldt (karierter Anzug) traten im September als Zeugen im Zivilgerichtsgebäude auf.
  • Ex-HSV-Manager Bernd Hoffmann (dunkler Anzug) und Jonas Boldt (karierter Anzug) traten im September als Zeugen im Zivilgerichtsgebäude auf.
  • Foto: Florian Quandt

Klage abgewiesen: HSV siegt im Millionen-Prozess um Douglas Santos

Für diesen Sieg gibt es keine Punkte, doch für den HSV war er trotzdem sehr wichtig. Denn es ging vor allem um jede Menge Geld. Hohe Kosten hat jetzt nur der Kläger. Beim HSV gibt es auf der anderen Seite eine nervige Baustelle weniger.

Für eine Ablösesumme von zwölf Millionen Euro plus Bonus-Zahlungen ist Douglas Santos im Sommer 2019 vom HSV zu Zenit St. Petersburg gewechselt. Über die Frage, wer alles an dem Transfer beteiligt war, wurde in den vergangenen Jahren kräftig gestritten. Dafür hatte vor allem Berater Marcus Haase gesorgt. Er war der Überzeugung, dass er bei dem Santos-Transfer in erster Linie als Vermittler tätig war und verlangte dafür eine Provision. Der Fall landete vor Gericht. Haase forderte als Geschäftsführer der Agentur „mascopo“ in einem Zivilprozess vom HSV eine Vergütung von 1,428 Millionen Euro plus Zinsen.

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Am 25. September fand im Ziviljustizgebäude des Hamburger Landgerichts die große Anhörung statt. Dabei waren damals neben dem Kläger auch Jonas Boldt, sowie die ehemaligen HSV-Bosse Bernd Hoffmann, Ralf Becker und Michael Mutzel, die alle als Zeugen aussagten. Schon bei der Anhörung hatte Richterin Anna-Lena Scheffler einige Bedenken mit Blick auf die Klage. An diesem Donnerstag folgte im Saal B219 des Landgerichts nun die Urteilsverkündung.

Während sich die Anhörung zu dem Fall im September noch fünf Stunden hingezogen hatte, ging diesmal alles ganz schnell. Am Ende dauerte es keine zehn Minuten. „Die Klage wird abgewiesen“, erklärte Richterin Anna-Lena Scheffler, die zudem betonte, dass die Kosten für den Rechtsstreit die Klägerseite zu tragen habe.

Kläger konnte keine Beweise gegen den HSV liefern

Die Begründung: Nach der Beweisaufnahme ist das Gericht nicht davon überzeugt, dass ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustanden gekommen ist. Auch der Kläger hätte keine entsprechenden Beweise liefern können, hieß es. Besonders die Aussagen von Ralf Becker und auch Bernd Hoffmann hätten den HSV entlastet.

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Gegen das Urteil kann innerhalb von vier Wochen Einspruch eingelegt werden. Davon ist allerdings nicht wirklich auszugehen. Zu klar scheint der Fall zu sein. Bei der Urteilsverkündung am Donnerstag war die Klägerseite auch nicht mal anwesend. Vermutlich, weil bereits im Vorfeld geahnt wurde, dass es nichts zu gewinnen geben würde.     

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