So begründet die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Bakery Jatta
Am Montagnachmittag teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg mit, Anklage gegen HSV-Profi Bakery Jatta erhoben zu haben. Er soll angeblich unter falscher Identität von Gambia nach Deutschland eingereist sein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll es sich bei Jatta um den zwei Jahre älteren Bakary Daffeh handeln, ihm werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen. Gegenüber der MOPO erklärt die Staatsanwaltschaft Hamburg nun die Gründe für die Erhebung der Anklage.
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Am Montagnachmittag teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg mit, Anklage gegen HSV-Profi Bakery Jatta erhoben zu haben. Er soll angeblich unter falscher Identität von Gambia nach Deutschland eingereist sein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll es sich bei Jatta um den zwei Jahre älteren Bakary Daffeh handeln, ihm werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen. Gegenüber der MOPO erklärt die Staatsanwaltschaft Hamburg nun die Gründe für die Erhebung der Anklage.
„Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft im angefragten Verfahren aufgrund der von ihr zusammengetragenen Beweismittel einen hinreichenden Tatverdacht bejaht hat“, teilte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens der MOPO in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Ein solcher hinreichender Tatverdacht sei nach der Strafprozessordnung ohnehin die Voraussetzung für die Erhebung einer Anklage.
HSV: Staatsanwaltschaft begründet Anklage gegen Bakery Jatta
Die Anklage gegen Jatta beruht auf einer Reihe von Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft zusammengestellt hat. „Die Beweismittel […] sind in der Anklageschrift aufgeführt. Sie werden im Zwischenverfahren durch das zuständige Gericht gewürdigt und – im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens – in der Hauptverhandlung erörtert werden“, heißt es von Sperling-Karstens weiter.
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Die Anklageschrift mitsamt der Liste an Beweismitteln liegt Jattas Anwalt Thomas Bliwier vor. Er hat die Möglichkeit, „einzelne Beweiserhebungen vor Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens zu erheben“, erklärte Sperling-Karstens. Diese Möglichkeit wird Bliwier wahrnehmen, teilte er der MOPO mit. Er kann die Anklage auf Grundlage der Beweise, die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, nicht nachvollziehen. „Für mich besteht auf Grundlage der Anklageschrift kein hinreichender Tatverdacht“, sagte Bliwier der MOPO.
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Für den Einspruch hat Jattas Anwalt zwei Wochen Zeit. Im Anschluss kann das zuständige Gericht über die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens entscheiden oder eine ergänzende Beweiserhebungen anordnen. Eine zeitliche Frist dafür gibt es nicht. Der Fall Jatta dürfte den HSV und seine Fans also mutmaßlich noch eine Weile beschäftigen.