Nächste Runde im Fall Jatta? So reagiert sein Anwalt
Eigentlich war der Fall schon zu den Akten gelegt worden. Als das Amtsgericht Hamburg-Altona vor genau einer Woche die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen HSV-Profi Bakery Jatta abgelehnt hatte, schien die Debatte um seine Identität nach zweieinhalb Jahren endlich ein Ende zu nehmen. Nun aber hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen diese Nichteröffnung des Verfahrens eingelegt. Jattas Anwalt Thomas Bliwier sieht im Gespräch mit der MOPO trotzdem keinen Grund zur Beunruhigung.
Eigentlich war der Fall schon zu den Akten gelegt worden. Als das Amtsgericht Hamburg-Altona vor genau einer Woche die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen HSV-Profi Bakery Jatta abgelehnt hatte, schien die Debatte um seine Identität nach zweieinhalb Jahren endlich ein Ende zu nehmen. Nun aber hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen diese Nichteröffnung des Verfahrens eingelegt. Jattas Anwalt Thomas Bliwier sieht im Gespräch mit der MOPO trotzdem keinen Grund zur Beunruhigung.
„Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen“, teilte Generalstaatsanwalt Dr. Fröhlich am Montagmorgen mit. Damit geht die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts vor, nach dessen Auffassung die Beweislast nicht für ein Hauptverfahren ausreiche.
HSV: Anwalt von Bakery Jatta ist nach Einspruch nicht beunruhigt
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe die Beschwerde „bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg“. Allerdings, erklärte Dr. Fröhlich, müssen noch „bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zur Kenntnis gelangten.“
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Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Prüfung „ausschließlich nach juristischen Maßstäben“ erfolge und nicht von „Zeitungskampagnen“ oder „darauf beruhenden Meinungsumfragen“ abhängig sei. Warum sie das explizit klarstellen muss, wollte die Staatsanwaltschaft auf MOPO-Nachfrage nicht beantworten.
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Ist die Jatta-Debatte doch nicht am Ende? Sein Anwalt Thomas Bliwier sieht keinen Grund zur Beunruhigung. „Das Amtsgericht hat sein Urteil sehr überzeugend und nachvollziehbar begründet. Daher blicke ich einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gelassen entgegen“, sagte Bliwier der MOPO. Nach aktueller Sachlage gebe es „keinen Grund“ für einen erfolgreichen Einspruch.