Kein Verfahren gegen HSV-Profi Bakery Jatta! Das Ende der Affäre?
Es ist das – zumindest vorläufige – Ende der Affäre. HSV-Profi Bakery Jatta ist weiterhin und nun auch „offiziell” unschuldig! Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den 23-Jährigen abgelehnt. Für den Gambier endet damit vorerst eine lange Zeit der Ungewissheit. Die MOPO kennt alle Details zur Entscheidung und hat auch Jattas Anwalt gesprochen.
„Ich kann das bestätigen“, sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der MOPO und ergänzte: „Das Gericht bestätigt die Auffassung, dass Bakery Jatta die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen hat.” Das „Abendblatt“ hatte zuerst berichtet.
Amtsgericht Hamburg-Altona: Kein Verfahren gegen HSV-Profi Jatta
Es ist das – zumindest vorläufige – Ende der Affäre. HSV-Profi Bakery Jatta ist weiterhin und nun auch „offiziell” unschuldig! Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den 23-Jährigen abgelehnt. Für den Gambier endet damit vorerst eine lange Zeit der Ungewissheit. Die MOPO kennt alle Details zur Entscheidung und hat auch Jattas Anwalt gesprochen.
„Ich kann das bestätigen“, sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der MOPO und ergänzte: „Das Gericht bestätigt die Auffassung, dass Bakery Jatta die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen hat.” Das „Abendblatt“ hatte zuerst berichtet.
Amtsgericht Hamburg-Altona: Kein Verfahren gegen HSV-Profi Jatta
Seit Herbst 2019 wurde Jatta mehrfach die Erschleichung von Aufenthaltstiteln vorgeworfen, die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte Anfang Dezember 2021 Klage gegen den Stürmer erhoben. In Wirklichkeit, so der Vorwurf, handele es sich bei dem Stürmer um den knapp zwei Jahre älteren Bakary Daffeh, ein erbetenes Gutachten bei der Universität Freiburg hatte ergeben, dass es sich um ein und dieselbe Person handele. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Jatta, der stets seine Unschuld beteuerte, sein Laptop konfisziert.
Zu einem Hauptverfahren gegen Jatta aber kommt es nicht. In dem Beschluss, der der MOPO vorliegt, heißt es: „Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht (1.). Die Anordnung von Nachermittlungen (§ 202 StPO) ist nicht veranlasst (2.). Ein Hauptverfahren würde hochwahrscheinlich mit einem Freispruch enden (3.).“ Soll heißen: Die Beweise gegen Jatta sind nicht überzeugend.
HSV-Profi Bakery Jatta ist unschuldig
„Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Vorwürfe damit, dass die Ermittlungen ergeben hätten, dass der Angeschuldigte, der sich immer Bakery Jatta genannt und behauptet habe, am 6.6.1998 in Gunjur/Gambia geboren zu sein, tatsächlich Bakary Daffeh heiße und am 6.11.1995 in Gunjur/Gambia geboren sei“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Vorliegend ist das von dem Angeschuldigten angegebene Geburtsdatum, 6.6.1998, durch hochrangige und eindeutige Legitimationspapiere belegt (a.). Die Staatsanwaltschaft ist jeglichen gerichtsverwertbaren Nachweis einer Geburt des Angeschuldigten am 6.11.1995 schuldig geblieben (b.). Die Feststellung einer Personenidentität Daffeh/Jatta kann dahinstehen (c.). Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor (d.).“ Da die Staatsanwaltschaft das Geburtsdatum nicht nachweisen kann, erübrigen sich weitere Fragen nach Jattas Identität.
Die Beweislast der Staatsanwaltschaft, sie reicht nicht aus. Für Jatta endet damit vorerst ein Kapitel der stetigen Ungewissheit. Ab jetzt gilt sein Fokus wieder einzig und allein dem großen Ziel, dem Aufstieg in die Bundesliga.
Fall Jatta: Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens irritiert
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens zeigte sich gegenüber der MOPO irritiert, ließ ausrichten: „Der zuständigen Fachabteilung 71 ist der Nichteröffnungsbeschluss soeben vorab per Email übersandt worden. Die Verfahrensakte liegt hier noch nicht wieder vor. Unabhängig vom Inhalt des Beschlusses ist die Staatsanwaltschaft irritiert darüber, dass ihr die Anklageerwiderung der Verteidigung bislang nicht – wie es gesetzlich geboten wäre – mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet wurde. Ohne dieses zwingende rechtsstaatliche Erfordernis hätte eine Entscheidung in der Sache eigentlich nicht ergehen dürfen. Die Staatsanwaltschaft wird daher umgehend entsprechende Rechtsmittel prüfen.“ Das allerletzte Wort scheint noch nicht gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen. Bliwier zur MOPO: „Wenn sie vernünftig sind, machen sie das nicht.”