x
x
x
Tim Wiese sitzt im Gerichtssaal des Bremer Landesgericht
  • Tim Wiese währt sich vor Gericht gegen das Stadionverbot des Werder Bremens.
  • Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

„Willkür“: Werder-Legende Wiese fechtet Stadionverbot vor Gericht an

Ex-Nationaltorwart Wiese wehrt sich gegen das von seinem früheren Klub Werder Bremen verhängte Stadionverbot gegen ihn. Am ersten Verhandlungstag vor Gericht bleiben viele Fragen offen.

Der frühere Fußball-Nationaltorhüter Tim Wiese hat vor Gericht bestritten, eine Servicekraft rassistisch beleidigt zu haben. „Diese Vorwürfe sind ungeheuerlich”, sagte sein Verteidiger am Montag vor dem Landgericht Bremen. Wiese will vor Gericht ein Stadionverbot gegen ihn abwenden. Am ersten Verhandlungstag kam es zu keiner Einigung.

Bremen verhängt Stadionverbot für Wiese

Werder Bremen hatte gegen seinen ehemaligen Torwart, der für den Verein zwischen 2005 und 2012 insgesamt 266 Pflichtspiele absolvierte, ein Stadionverbot bis zum Ende des Jahres verhängt. Hintergrund sollen zwei Vorfälle beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen im März gewesen sein.

Pünktlich zum Wochenende erhalten Sie von uns alle aktuellen News der Woche rund um den HSV kurz zusammengefasst – direkt per Mail in Ihr Postfach.

Mit meiner Anmeldung stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Eine Servicekraft schilderte vor Gericht, dass Wiese sie rassistisch beleidigt habe. Eine andere Servicekraft berichtete von rassistischen Witzen in der Loge, in der sich auch der ehemalige Torwart aufgehalten habe. Drei Zeugen, die Wiese an dem Tag begleiteten, haben nach eigener Aussage nichts von den Vorfällen mitbekommen.

Das könnte Sie auch interessieren: Nagelsmann vermisst Emotionen – und sendet Mahnung an die Fußball-Nation

Sein Verteidiger hatte die vor einiger Zeit eingereichte Klage mit der aus der Sicht von Wiese mangelnden Aufklärung des Vorfalls durch Werder Bremen erklärt. Das Stadionverbot basiere auf Willkür, bekräftigte Rechtsanwalt Heiko Klatt bei der Verhandlung erneut. Am 13. Dezember will das Gericht mitteilen, wie es in dem Verfahren weitergehen soll. (ms/dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp