Das Logo des DFB am Campus in Frankfurt.

Steuernachzahlungen in Höhe von 22 Millionen Euro? Der DFB will dagegen klagen. Foto: IMAGO/Nico Herbertz

Wegen Steuernachzahlung: DFB legt sich mit dem Finanzamt an

Der DFB klagt vor dem Hessischen Finanzgericht Kassel gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 und eine daraus erfolgte Steuernachzahlung in Höhe von rund 22 Millionen Euro. Dies teilte DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit.

Dem Verband war von den Finanzbehörden vorgeworfen worden, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben.


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Wegen des Vorgangs hatte die Staatsanwaltschaft jahrelang gegen frühere DFB-Funktionäre ermittelt. Das Verfahren war in der Vorwoche eingestellt worden. „Das Steuerverfahren ist unabhängig von den eingestellten Steuerstrafverfahren”, sagte Grunwald.

Der DFB hatte bereits 2017 Einspruch beim Finanzamt Frankfurt eingelegt. Dieser wurde laut Grundwald im August dieses Jahres abgewiesen, obwohl keine Beweise aufgezeigt worden seien, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt.

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„Dies hätte die Behörde aber tun müssen”, betonte der DFB-Schatzmeister. „Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass dem DFB zu Unrecht die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt wurde und sind nun leider gezwungen, unser Recht vor Gericht einzuklagen”, sagte Grundwald. (dpa/nis)

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