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Nenad Bjelica greift Leroy Sané ins Gesicht
  • Union-Trainer Nenad Bjelica sorgte mit seinem Griff ins Gesicht von Leroy Sané für einen Skandal beim Bundesliga-Nachholspiel gegen die Bayern.
  • Foto: imago/Sven Simon

Nach Skandal beim Bayern-Spiel: Diese Sperre droht dem Rüpel-Trainer von Union

Der frühere Profi-Schiedsrichter Manuel Gräfe geht nach der Tätlichkeit von Union Berlins Trainer Nenad Bjelica gegen Bayern-Star Leroy Sané von einer Sperre von mindestens vier bis sechs Spielen aus. Das schrieb der 50-Jährige in einem Post bei der Plattform X (ehemals Twitter).

Gräfe fühlte sich bei den Bildern auch an den Kopfstoß von Norbert Meier als damaliger Trainer des MSV Duisburg gegen den Kölner Albert Streit erinnert, das Bundesligaspiel 2005 hatte Gräfe selbst gepfiffen. Meier war damals im Nachhinein wegen unsportlichen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit zu einer dreimonatigen Sperre verurteilt worden. Zudem verlor er deswegen seinen Trainerjob in Duisburg. Auch Bjelica erwartet eine Strafe.

Bjelica hatte im Bundesliga-Nachholspiel am Mittwochabend zwischen Bayern München und Union Berlin (1:0) die Rote Karte gesehen, weil er Sané bei einer Auseinandersetzung an der Seitenlinie mit der Hand im Gesicht erwischt hatte.

Bjelica für das Spiel gegen Darmstadt automatisch gesperrt

Für das nächste Spiel ist der Trainer des 1. FC Union automatisch gesperrt. Ein Urteil des DFB soll es bis dahin möglichst aber auch geben. Für das Abstiegs-Kandidatenduell der Eisernen (15. Platz) am kommenden Sonntag im Stadion An der Alten Försterei gegen den Tabellenletzten SV Darmstadt 98 ist der 52 Jahre alte Kroate „erst einmal vorgesperrt“, bestätigte der DFB am Donnerstag auf Anfrage. Ein Urteil solle möglichst noch vor dem nächsten Spiel ergehen, hieß es weiter. 

Nenad Bjelica verlässt unter den Blicken der Fans den Platz nach seiner Roten Karte. imago/Sven Simon
Nenad Bjelica verlässt nach seiner roten Karte den Platz
Nenad Bjelica verlässt unter den Blicken der Fans den Platz nach seiner Roten Karte.

Im Regelwerk des DFB heißt es: „Eine Tätlichkeit ist gegeben, wenn der Spieler gewollt mit körperlicher Gewalt gegen einen Gegner vorgeht. Treten, Schlagen, Stoßen, Beißen und Spucken sind typische Vergehen. Strafandrohung: von mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten.“ Das deckt sich demnach mit Gräfes Post.

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Strafmildernd kann wirken, wenn unmittelbar vor einem Vergehen eine sportwidrige Handlung durch den Gegenspieler begangen wurde. Dann werde die Mindeststrafe in der Regel auf drei Spiele herabgesetzt. Das gelte genauso, wenn ein leichterer Fall der Tätlichkeit vorliege. Beide Milderungsmöglichkeiten könnten auch zusammen greifen, dann wird die Mindestsperre grundsätzlich auf zwei Spiele reduziert. (lg/dpa)

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