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Ungarn wird für das rassistische Verhalten der „Fans“ in der WM-Quali gegen England von der FIFA bestraft
  • Ungarn wird für das rassistische Verhalten der „Fans“ in der WM-Quali gegen England von der FIFA bestraft
  • Foto: Imago / PA Images

„Abscheuliches Verhalten“: FIFA bestraft Ungarn

Drakonische Strafe nach der Rassismus-Schande in Budapest: Die FIFA hat Ungarn nach den diskriminierenden Äußerungen seiner Anhänger gegen englische Nationalspieler zu zwei Geisterspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Schweizer Franken (185.000 Euro) verdonnert. Die zweite Partie ist dabei für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Für den ungarischen Verband MLSZ ist es die bereits zweite heftige Strafe binnen weniger Monate, nachdem die Europäische Fußball-Union (UEFA) nach den Diskriminierungen bei der Europameisterschaft im Sommer durchgegriffen hatte.

Bellingham und Sterling waren beleidigt worden

Der Dortmunder Jungprofi Jude Bellingham und Stürmerstar Raheem Sterling von Manchester City waren während des Sieges der englischen Nationalmannschaft im WM-Qualifikationsspiel (4:0) am 2. September in Budapest mit Affenlauten verhöhnt worden. In der Puskas-Arena waren zudem Bierbecher und Leuchtraketen aufs Feld geflogen. Die FIFA-Disziplinarkommission benannte die rassistischen Vorfälle als „abscheuliches Verhalten“ und verurteilte diese aufs Schärfste.


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„Nach Prüfung und Erwägung aller Umstände des Falls, insbesondere der Schwere der fraglichen Vorfälle (rassistische Äußerungen und Handlungen, Werfen von Gegenständen, Abfeuern von Feuerwerkskörpern, Blockieren von Treppen), ordnete die Kommission an, dass der MLSZ die nächsten beiden Heimspiele bei FIFA-Wettbewerben unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen muss, wobei die zweite Spielsperre auf Bewährung mit einer Frist von zwei Jahren ausgesetzt wurde“, teilte die FIFA mit.

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Die UEFA hatte nach der EM ähnlich reagiert, als ungarische Fans unter anderem in München im Spiel gegen Deutschland negativ aufgefallen waren. Der Verband hatte Ungarn mit drei Geisterspielen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. (sid/seb)

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