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  • Mehrere Pressemitarbeiter und Ordner wurden 2019 beim Böllerwurf vom Rhein-Derby verletzt.
  • Foto: imago images/Eduard Bopp

21 Verletzte: „Besondere Gefährlichkeit!“ Lange Haftstrafe für Böllerwerfer

Der Böllerwerfer vom Rhein-Derby zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach im September 2019 ist vom Kölner Landgericht zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Aus Sicht des Gerichts hatte der 35-Jährige den in Deutschland verbotenen Böller geplant und im Wissen um die heftige und ohrenbetäubende Detonation gezündet und durch ein Absperrgitter vor der Südtribüne in den Stadioninnenraum geworfen.

21 Menschen beim Böllerwurf vom Rhein-Derby verletzt

„Wenn man den Böller Leuten direkt vor die Füße schmeißt und sich selbst schützend wegdreht, dann liegt da auch ein gewisses Heimtücke-Element vor“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Donnerstag.

Durch den Knall in der 83. Spielminute wurden laut Urteil 21 Menschen verletzt, darunter zahlreiche Pressefotografen und Ordner. Nicht wenige der Geschädigten hatten bei ihren Zeugenvernehmungen ausgesagt, nach der Detonation zunächst an einen Terroranschlag im Stadion geglaubt zu haben.

Böllerwurf vom Rhein-Derby: Opfer dachten an Terror-Anschlag

Zwei Opfern, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, sprach das Gericht Schmerzensgeld in Höhe von 4000 beziehungsweise 5000 Euro zu. Die beiden Männer hatten bleibende Schäden wie teilweisen Hörverlust sowie chronischen Tinnitus und Kopfschmerz erlitten.

Ein Sprengstoffsachverständiger vom Bundeskriminalamt hatte dem Böller eine „besondere Gefährlichkeit“ attestiert. So wies der Gutachter darauf hin, dass Knallkörper dieser Art schon beim Aufsprengen von Geldautomaten benutzt worden seien.

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Ebenfalls verurteilt wurde der 35-Jährige wegen Zeigens des Hitlergrußes am Rande einer Demonstration am Kölner Hauptbahnhof im Oktober 2018. Ferner erging ein Schuldspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beamtenbeleidigung bei einer Rangelei vor einem Kiosk im August 2020.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann Revision gegen das Urteil einlegen. (mp/dpa)

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