Flugverspätung: Dieser Zeitpunkt entscheidet über Entschädigung
Ob Passagieren eine Entschädigung zusteht, hängt oft an Minuten – entscheidend ist nicht die Landung, sondern wann sich die Flugzeugtür öffnet. Warum dieser Zeitpunkt so wichtig ist und wie man ihn belegen kann.
Wer bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung hat, entscheidet sich oft an kleinen Details. Die EU-Fluggastrechteverordnung legt fest: Kommt ein Flug mehr als drei Stunden später als geplant an, können Passagiere je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro verlangen. Doch ist die Maschine nur zwei Stunden und 55 Minuten zu spät, gibt es kein Geld.
Flugverspätung: Türöffnung ist entscheidend
Maßgeblich ist dabei nicht, wann das Flugzeug auf der Landebahn aufsetzt – sondern wann sich die Tür öffnet und die Passagiere aussteigen dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2014 entschieden.
„Es kommt tatsächlich auf die Türöffnung an“, sagt Teresa Rewitzer vom Europäischen Verbraucherzentrum. Urlauber sollten diesen Moment im Zweifel selbst dokumentieren, etwa mit einem kurzen Video. So haben sie einen Beweis, falls später Streit über die tatsächliche Ankunftszeit entsteht.
Vorsicht bei Zeitangaben im Internet
Auf die Uhrzeiten, die Flughäfen oder Tracking-Seiten im Internet angeben, sollte man sich nicht verlassen. Laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zeigen die Zeiten auf Flughafen-Websites meist nur den Moment der Landung – nicht die Türöffnung.

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Auch Dienste wie Flightradar werten Flugdaten aus, haben aber laut BDL „keine rechtliche Aussagekraft“. Flughäfen selbst seien zudem nicht in die rechtliche Abwicklung von Entschädigungen eingebunden.
Logbuch im Flugzeug ist der offizielle Nachweis
Der Zeitpunkt der Türöffnung wird im Logbuch des Flugzeugs vermerkt. Damit kann eine Airline belegen, ob ein Flug tatsächlich weniger als drei Stunden verspätet war. Umgekehrt sollten Passagiere ihren eigenen Nachweis sichern, um im Streitfall gerüstet zu sein.
EuGH-Urteil zu geänderter Ankunftszeit
Wichtig ist außerdem: Für die Berechnung der Verspätung zählt die ursprünglich geplante Ankunftszeit – nicht eine kurzfristig geänderte. Das hat der EuGH Ende Oktober entschieden.
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Beispiel: Sollte ein Flug laut Buchung um 14 Uhr ankommen, die Airline verschiebt die geplante Landung aber am Vortag auf 15 Uhr, bleibt 14 Uhr maßgeblich. Öffnet sich die Tür erst nach 17 Uhr, liegt die Verspätung über drei Stunden – und eine Entschädigung ist möglich. (dpa/vd)
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