Eiskratzen gehört im Winter zur lästigen Pflicht vor der Autofahrt – ist aber unbedingt notwendig.
  • Eiskratzen gehört im Winter zur lästigen Pflicht vor der Autofahrt – ist aber unbedingt notwendig.
  • Foto: dpa | Lino Mirgeler

Auto beim Eiskratzen warmlaufen lassen? Kann teuer werden!

Frostige Nächten mit Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt – das heißt für Hamburger Autofahrerinnen und Autofahrer: Eiskratzen am Morgen. Doch wer es sich einfacher machen will und nur kleine Gucklöcher freikratzt oder dabei den Motor warmlaufen lässt, riskiert saftige Bußgelder.

Gerade früh am Morgen zählt natürlich jede Minute, die man länger im Bett verbringen darf und nicht raus in die Kälte muss. Ein bisschen Hilfe vom warmen Motor kann da ja nicht schaden, oder? Ein Blick in de Straßenverkehrsordnung (StVO) zeigt aber, dass das keine gute Idee ist. Weder für den eigenen Kontostand noch für die Umwelt.

StVO: Motor laufen lassen kann richtig teuer werden

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen“, heißt es in Artikel 30 der StVO. Den Motor beim Eiskratzen als Hilfe zu nehmen, gilt in jedem Fall als unnötig – und kostet laut Bußgeldkatalog 80 Euro.


Der Newswecker der MOPO MOPO
Der Newswecker der MOPO

Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Wer in Nordrhein-Westfalen dabei erwischt wird, muss unter Umständen sogar noch tiefer in die Tasche greifen. Geldbußen von bis zu 5000 Euro sind laut Landes-Immissionsschutzgesetz möglich. Ausnahmen für Privatgrundstücke gibt es übrigens nicht.

Das könnte Sie auch interessieren: Wegen Glätte: 22-Jähriger prallt gegen Baum und stirbt

Auch, wer nur mal eben ein kleines Guckloch freikratzt, weil es für die ganze Scheibe doch zu viel Aufwand wäre, muss blechen. 10 Euro Bußgeld gibt’s für dieses Vergehen. Zugeschneite Kennzeichen schlagen noch mit fünf Euro zu Buche, für ein nicht vom Schnee befreites Autodach werden 25 Euro fällig. Verwaltungskosten kommen in allen Fällen noch obendrauf.

Es lohnt sich also, sich kurz die Zeit zu nehmen, um das Auto sicher für den Wintertag zu machen. Der ADAC empfiehlt für ein optimales Eiskratzen Modelle aus Kunststoff. Metalleiskratzer können leicht die Scheibe oder sogar den Lack beschädigen. Elektrische Modelle seien gefährlich, weil diese ebenfalls über einen Metallkratzer verfügen – und sogar zu Brandschäden führen können, wenn sie versehentlich nicht ausgeschaltet werden.

Diese Eiskratzer empfiehlt der ADAC für den Winter

Auch Enteiser-Sprays können helfen, sagt der ADAC. Der Erfolg sei allerdings von der Rezeptur abhängig. Zeitersparnis können auch schon kleinere Maßnahmen bringen: Dichtungen mit Gummipflegemitteln behandeln, Türschlossenteiser für Notfälle, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe, ein stabiler Kunststoffeiskratzer, ein kleiner Besen und Handschuhe sollten laut ADAC unbedingt in die Winter-Ausrüstung der Autofahrer:innen gehören.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp