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  • Nils Kratzer, Rechtsanwalt, kam wegen seines Alters nicht auf eine Party.
  • Foto: picture alliance/dpa

Zu alt fürs Open Air?: Mann verklagt Event-Veranstalter – so urteilen die Richter

Karlsruhe –

Darf man wegen seines Alters von einer Party ausgeschlossen werden? Nils Kratzer (47) will feiern gehen, doch ihm wird der Eintritt verweigert – aufgrund seines Alters. Er klagt gegen die Veranstalter. Nun hat der Bundesgerichtshof geurteilt.

Kratzer ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Diskriminierungsklage gegen die Partyveranstalter gescheitert, die ihn wegen seines Alters abgewiesen hatten.

BGH: 44-Jähriger scheitert mit Diskriminierungsklage

Der Grund: Bei dem Open-Air-Event in München habe es sich nicht um eine Massenveranstaltung oder etwas Ähnliches im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gehandelt, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch.

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Der Vorsitzende Richter betonte, dass für die beiden Aspekte „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ andere Maßstäbe gelten. Aus diesen Gründen dürfe generell niemand diskriminiert werden. Doch das treffe in diesem Fall nicht zu.

Kontrolleure lassen Mann nicht auf Musik-Event

Kontrolleure hatten den damals 44 Jahre alten Nils Kratzer im Sommer 2017 nicht auf ein Musik-Event in München gelassen, weil er zu alt aussah. Der Abgewiesene forderte 1000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung. Vor dem Münchner Amtsgericht und dem Landgericht München I hatte er keinen Erfolg und ging in Revision vor dem BGH.

Die Veranstaltung sei aber nicht für ein allgemeines Publikum vorgesehen, sondern für Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren gedacht gewesen, begründete auch der BGH seine Entscheidung. Anders als im öffentlichen Nahverkehr, bei größeren Konzerten, Kinovorführungen, Theater- oder Sportveranstaltungen spielten solche Eigenschaften bei „Party-Event-Veranstaltungen“ eine Rolle. (dpa)

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