• Am 4. Oktober wurden in der Dresdner Altstadt zwei Touristen attackiert, einer starb.
  • Foto: picture alliance/dpa

Tödliche Messerattacke in Dresden: Bundesanwaltschaft geht von islamistischem Motiv aus

Dresden –

Nach der Festnahme eines syrischen Tatverdächtigen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden übernommen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat am 4. Oktober, die einer der angegriffenen Männer nicht überlebte, einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte.

Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hat die Attacke überlebt. 

Die Polizei hat in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen „Schloßstraße“ eine Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet.

Dresden: Attentäter ist vorbestraft

Gegen den festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft.

So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

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Diese Strafe wurde dann  2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen.

Erst am 29. September 2020 wurde er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.

Der Beschuldigte war am Dienstagabend festgenommen worden. Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der 20-Jährige hat vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht. (dpa)

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