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  • Herzogin Meghan und Prinz Harry
  • Foto: imago images/PA Images

Öffentliche Schlammschlacht!: Pikante Details: Meghan bezwingt die Boulevardpresse

London –

Die Schlammschlacht hat ein Ende. Mit dem Urteil vom Donnerstag gelingt es Herzogin Meghan nicht nur, die fortwährende Ausbreitung von Details aus dem Streit mit ihrem Vater zu beenden. Das Gericht gibt ihr auch noch fast auf ganzer Linie Recht.

Herzogin Meghan hat einen wichtigen Sieg in ihrem Kampf gegen die Boulevardpresse errungen. Ein Gericht in London entschied am Donnerstag zugunsten der 39-Jährigen, das Verfahren gegen die „Mail on Sunday“ erheblich abzukürzen.

Damit bleiben Meghan nicht nur weitere öffentliche Anhörungen mit pikanten Details aus dem Dauerzwist mit ihrem Vater, Thomas Markle, erspart, das Gericht gab ihr auch noch auf fast ganzer Linie Recht.

Britisches Gericht: Sie und ihr Vater müssen nicht gegeneinander aussagen

Geklagt hatte die Frau von Prinz Harry (36) wegen der teilweisen Veröffentlichung eines handgeschriebenen Briefs an ihren Vater. Sie machte unter anderem Verletzungen ihres Persönlichkeits- und Urheberrechts geltend und forderte Schadenersatz.

In beiden Punkten sah der Richter die Argumente von Meghans Anwälten als so überzeugend an, dass er einwilligte, auf ein Hauptverfahren mit Zeugenaussagen zu verzichten.

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„Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden“, hieß es in der Entscheidung des Gerichts am Donnerstag. Die Zeitung habe darin eingegriffen.

Herzogin Meghan: Froh über das Urteil

Meghan zeigte sich froh über das Urteil. Sie sei dankbar, dass der Verlag und die Zeitung nun für ihre „illegalen und menschenverachtenden Praktiken“ zur Rechenschaft gezogen würden, hieß es in einer Mitteilung. „Wir alle verlieren, wenn Fehlinformationen sich besser verkaufen als die Wahrheit und Unternehmen ihr Geschäftsmodell darauf aufbauen, von dem Schmerz (anderer) Leute zu profitieren“, so Meghan. Ein Sprecher des Verlags der „Mail on Sunday“, Associated Newspapers, sagte, man sei überrascht und enttäuscht von dem Urteil und werde in Erwägung ziehen, Berufung dagegen einzulegen.

Zeitweise war spekuliert worden, Meghan und ihr Vater könnten vor Gericht gegeneinander aussagen – das wäre ein gefundenes Fressen für die stets nach pikanten Details hungernde britische Boulevardpresse gewesen.

Familienstreit: Seit Hochzeit mit Harry liegen Meghan und ihr Vater im Clinch 

Mit ihrem Vater liegt Meghan bereits seit ihrer Hochzeit mit Harry im Frühjahr 2018 im Clinch. Thomas Markle hatte seine Teilnahme zu dem Spektakel mit Hunderttausenden Schaulustigen in Windsor kurzfristig abgesagt – wegen gesundheitlicher Gründe, wie er es darstellt. Seitdem sind die beiden zerstritten.

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Den handgeschriebenen Brief Meghans hatte der Senior selbst an die Journalisten der „Mail on Sunday“ gegeben. Er habe damit sein öffentliches Image rehabilitieren wollen, begründete er den Schritt. Zuvor hätten Freunde Meghans ihn in einem Interview in schlechtem Licht dargestellt, findet er.

Meghans Vater, Thomas Markle

Thomas Markle, Vater von Herzogin Meghan, bei einem Interview Anfang 2020.

Foto:

dpa/Alaska TV/Channel 5

„In dem Brief stand nicht, dass sie mich liebt. Nicht einmal wie es mir geht, wurde darin gefragt. Keine Sorge über die Tatsache, dass ich einen Herzinfarkt erlitten hatte, kam darin zum Ausdruck und keine Fragen zu meiner Gesundheit“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme vor Gericht. Meghan habe die Vater-Tochter-Beziehung mit dem Brief aufkündigen wollen, ist sich Thomas Markle sicher. Meghan wollte nach eigenen Angaben mit dem Schreiben reinen Tisch machen.

Gericht: Offenlegung des Briefs „exzessiv und unrechtmäßig“

Doch das Gericht entschied nun, dass für die Gegendarstellung des Rentners keineswegs längere Passagen aus Meghans Brief hätten veröffentlicht werden müssen. „Im Ganzen gesehen waren die Offenlegungen außerordentlich exzessiv und daher unrechtmäßig“, hieß es einer Zusammenfassung des Urteils.

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Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht über die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung des Briefs beeinträchtigt wurden. Zwar sah der Richter eine Rechtsverletzung als gegeben an, geklärt werden müsse aber noch, ob Meghan alleinige Urheberin des Briefes war. Das Schreiben war von der Presseabteilung des Palasts redigiert worden. Zu dieser Frage sowie zu der Höhe des Schadenersatzes, der Meghan zusteht, soll es eine weitere Anhörung am 2. März geben. (dpa)

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