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Mitglieder und Unterstützer der Hamas bei einem Marsch 2022 im Gaza-Streifen.
  • Mitglieder und Unterstützer der Hamas bei einem Marsch 2022 im Gaza-Streifen.
  • Foto: picture alliance/dpa | Mohammed Talatene

UN nennt die Hamas nicht „Terroristen“ – das ist der Grund

Die Vereinten Nationen verwenden in ihren Äußerungen über die von der EU und einigen Staaten als Terrororganisation eingestufte Hamas im Gazastreifen nicht den Begriff „Terroristen“. Warum das so ist, erklärte die Chefsprecherin des UN-Menschenrechtsbüros, Ravina Shamdasani, am Mittwoch in Genf.

„Dies ist eine bewusste Wortwahl“, sagte sie. „Im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten definiert das humanitäre Völkerrecht den Begriff Terrorismus nicht. Wir sprechen deshalb von bewaffneten Gruppen. Bewaffnete Gruppen sind klar definiert, und sie haben die Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.“

Auch Hamas muss humanitäres Völkerrecht einhalten

„Die Gewalt zwischen Israel und Gaza passiert im Kontext eines bewaffneten Konflikts und in einer Besatzungssituation“, sagte Shamdasani. „Hamas fällt unter das humanitäre Völkerrecht, weil es als bewaffnete Gruppe Teil des Konflikts ist.“

Das Büro betrachtet den Gazastreifen trotz des israelischen Abzugs 2005 als Teil der von Israel besetzten Gebiete. Grund ist unter anderem, weil Israel weiterhin volle Kontrolle ausübt, etwa über alle Importe und die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung.

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Das humanitäre Völkerrecht besteht aus den vier Genfer Konventionen und Zusatzprotokollen. Im Zusatzprotokoll 1 von 1949 kommt in Paragraf 51 das Wort „Terror“ im englischen Text vor, im deutschen Text wird dies aber mit „Schrecken“ übersetzt: „Acts or threats of violence the primary purpose of which is to spread terror among the civilian population are prohibited – auf Deutsch: „Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.“ (dpa)

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