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Erdogan schaut ernst vor einem Gespräch mit Journalisten
  • Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan.
  • Foto: picture alliance/dpa/AP | Khalil Hamra

„Spiegel“: Erdogan erstattet Anzeige gegen Bundestagsvize Wolfgang Kubicki

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat Ärger mit Recep Tyyip Erdogan (68). Der 70-Jährige bezeichnete den türkischen Präsidenten bei einem Wahlkampfauftritt in Hildesheim als „kleine Kanalratte“. Die türkische Regierung verurteilte das „aufs Schärfste“ – und Erdogan will sich gegen Kubickis Vergleich sogar vor Gericht zur Wehr setzen.

Wie der „Spiegel“ am Freitagmorgen berichtet, hat der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan am Donnerstag für Erdogan Strafanzeige gegen Kubicki erstattet. Auch einen Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung habe Kaplan einem Schreiben, das dem Magazin vorliege, zufolge gestellt.

Erdogan stellt Strafanzeige gegen Kubicki

Kubickis Bezeichnung Erdogans als „Kanalratte“ sei demnach so zu verstehen, dass der türkische Präsident „sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend“ wäre. Der FDP-Politiker habe Erdogan nur herabsetzen und nicht sachlich kritisieren wollen.

Zudem fühle Erdogan sich aus religiösen Gründen angegriffen. Dass Kubicki später sagte, eine Kanalratte sei unter anderem „niedlich“ und „klug“ und trete auch in Kindergeschichten auf, ließ Kaplan nicht als Ausrede gelten. Wolfgang Kubicki erklärte weiter, er habe diese Äußerung im Rahmen einer Ausführung über die Flüchtlingspolitik des türkischen Präsidenten getätigt.

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Die türkische Regierung hat bereits am Dienstag den deutschen Botschafter einbestellt. Was Kubicki über Erdogan sagte, sei „inakzeptabel“ und widerspreche der Verantwortung, die der 70-Jährige als Vizepräsident des deutschen Bundestages trage, sagte der Sprecher des türkischen Außenministeriums, Tanju Bilgic.

Tipps für die Auseinandersetzung vor Gericht könnte Wolfgang Kubicki von Jan Böhmermann (41) bekommen. Der Satiriker hatte Erdogan im Frühjahr 2016 im „Neo Magazin Royale“ (ZDFneo) in einem Schmähgedicht beleidigt und unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Selbst die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mischte sich in den Fall ein. Erdogan bekam in dem Prozess in Teilen recht. Passagen des Böhmermann-Gedichts, die schwere Herabsetzungen enthielten, für die es in Person und Verhalten Erdogans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe, wurden verboten.

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